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	<title>Transfergesellschaft Archive - Tiefenbacher Insolvenzverwaltung</title>
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		<title>Erleichterung beim Traditionsunternehmen – Gläubiger nehmen Insolvenzplan der Sächsischen SANDSTEINWERKE GmbH an</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Ilka Stiegler]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 13 Nov 2023 12:51:51 +0000</pubDate>
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<p>Der Beitrag <a href="https://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de/erleichterung-beim-traditionsunternehmen-glaeubiger-nehmen-insolvenzplan-der-saechsischen-sandsteinwerke-gmbh-an/">Erleichterung beim Traditionsunternehmen – Gläubiger nehmen Insolvenzplan der Sächsischen SANDSTEINWERKE GmbH an</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de">Tiefenbacher Insolvenzverwaltung</a>.</p>
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Damit ist der Plan nach Ablauf der üblichen Rechtsmittelfrist von 14 Tagen rechtskräftig. „Dass die Gläubiger und das Gericht hinter der entwickelten Lösung stehen, zeigt das große Vertrauen in das Unternehmen, die Geschäftsführung und das Sanierungsteam. Dank der konstruktiven und zielgerichteten Zusammenarbeit aller Beteiligten wurde die Basis für die Fortführung eines echten sächsischen Urgesteins und Traditionsunternehmens gelegt“, resümiert Rechtsanwalt Stefan Ettelt von der Kanzlei Kulitzscher &amp; Ettelt. Als Generalbevollmächtigter stand er der eigenverwaltenden Geschäftsführung im Verfahren bei allen insolvenzrechtlichen Themen mit Rat und Tat zur Seite.</p><p><strong>Letzter Baustein einer umfassenden Sanierung</strong></p><p>Durch den nun angenommenen Insolvenzplan bleiben der Standort, die vorhandenen Arbeitsplätze und der traditionsreiche Name der Sächsischen SANDSTEINWERKE GmbH erhalten. Auch im Management, der Gesellschafterstruktur und dem Geschäftsbetrieb ändert sich nichts. „Wir sind zutiefst erleichtert, dass wir die Gelegenheit bekommen, unseren Weg gestärkt und neu aufgestellt weiterzugehen. Besonderer Dank gebührt dabei unseren Mitarbeitern, den Kunden und den Partnern, die uns während dieser nicht einfachen Zeit treu geblieben sind“, heißt es aus dem Unternehmen.</p><p>Möglich wurde die Insolvenzplan-Lösung durch einen Beitrag der Altgesellschafterin. Damit kann eine Quotenzahlung an die Gläubiger realisiert und der weitere Fortbestand des Unternehmens gesichert werden. „Mit dem Insolvenzplan ist nun auch eine finanzwirtschaftliche Sanierung dieses regional verwurzelten Betriebs gelungen. Im Rahmen der gerichtlichen Sanierung konnten wir in den vergangenen Monaten leistungswirtschaftlich bereits wichtige Weichen stellen. Dabei wurde die Struktur des Unternehmens effizienter gestaltet und die Kostenseite verschlankt“, sagt Simon Leopold, Geschäftsführer der ABG Consulting-Partner GmbH &amp; Co. KG. Er verantwortete gemeinsam mit seinem Team die Umsetzung des Sanierungskonzeptes.</p><p><strong>Schwieriges Marktumfeld führte in die Krise</strong></p><p>Die Sächsischen SANDSTEINWERKE blicken auf eine mittlerweile fast 80-jährige Historie zurück. Die Dresdner Frauenkirche oder der Landtag in Brandenburg sind nur zwei prominente Bauwerke, die mit dem Rohstoff aus dem Elbsandsteingebirge gebaut wurden. Doch trotz großer Bekanntheit geriet das Pirnaer Unternehmen in eine Krise. Der Mittelständler befindet sich aktuell in einem schwierigen Marktumfeld: Die wirtschaftliche und geopolitische Unsicherheit, gepaart mit hohen Zinsen und der starken Inflation führte zu einem spürbaren Rückgang bei den Bauaufträgen. Kostensteigerungen bei Rohstoffen, Energie und Logistik vertieften die Schieflage. Die bereits außergerichtlich begonnene Sanierung musste deshalb in einem Eigenverwaltungsverfahren fortgesetzt werden.</p><p>Das Amtsgericht Dresden kam dem entsprechenden Antrag aus dem Unternehmen mit Beschluss vom 26.01.2023 nach und ernannte zugleich Rechtsanwalt Dr. Nils Freudenberg von der Kanzlei Tiefenbacher Insolvenzverwaltung I Restrukturierung zum damals noch vorläufigen Sachwalter. „In dem Verfahren herrschte von Anfang an ein großes Engagement auf Unternehmensseite und eine starker Wille zur Kooperation aufseiten der Gläubiger. Diese günstigen Startvoraussetzungen wurden in der Sanierung meiner Ansicht nach bestmöglich von den Beteiligten genutzt. Ich denke, mit dem nun erreichten Ergebnis können alle sehr zufrieden sein“, so der Sachwalter. Erste Schritte zur Sanierung wurden bereits früh im Verfahren eingeleitet. So konnten die Löhne und Gehälter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zeitnah über das vorfinanzierte Insolvenzausfallgeld gesichert werden. Außerdem lief der tägliche Geschäftsbetrieb ungeachtet des Verfahrens nahtlos weiter.</p><p><em>Weitere Informationen unter <a href="https://www.sandsteine.de/" target="_blank" rel="noopener">https://www.sandsteine.de/</a></em></p><p><strong>Über die Sächsische SANDSTEINWERKE GmbH</strong></p><p>Die Sächsische SANDSTEINWERKE GmbH ist mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf dem nationalen und zunehmend auch internationalen Naturwerksteinmarkt tätig. Der Schwerpunkt liegt hierbei vor allem auf der Herstellung von massiven Steinmetzwerkstücken und Bildhauer-Elementen aus Elbsandstein. Hinzu kommen der Betrieb von sechs Steinbrüchen, die Bearbeitung gebrochener Steine und die Verwertung bearbeiteter und unbearbeiteter Steine aller Art. Der Leistungskatalog schließt dabei die Planung, Projektierung und Realisierung von steintechnischen Arbeiten sowie die Aufgaben eines Generalauftragnehmers und Restaurierungsarbeiten ein. Zu den bekanntesten Referenzen des Betriebes gehören die Dresdner Frauenkirche, die Schlossarkaden Braunschweig, der Landtag in Brandenburg, das Berliner Schloss sowie die Augustusbrücke Dresden.</p><p><strong>Pressekontakt:</strong></p><p>Ilka Stiegler</p><p>ABG Marketing GmbH</p><p>Telefon: +49 351 43755 11</p><p>E-Mail: <a href="mailto:stiegler@abg-partner.de" target="_blank" rel="noopener">stiegler@abg-partner.de</a></p>						</div>
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		<title>Neustrukturierung des Personalbestands: die Transfergesellschaft in der Insolvenz</title>
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		<pubDate>Wed, 01 Nov 2023 07:42:37 +0000</pubDate>
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							<p><em>Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens wird in der Regel versucht, das Unternehmen zu erhalten und zu sanieren. Bei der Neuaufstellung sind dabei manchmal auch Umstrukturierungen beim Personal nötig. Um diese zu gestalten, sind betriebsbedingte Kündigungen oft nicht das optimale Mittel. Eine sozialverträgliche und rechtssichere Alternative: die Einrichtung einer Transfergesellschaft.</em></p><p>Ist ein Unternehmen zahlungsunfähig, ist eine Insolvenz oft der einzige Weg, es zu retten. Dabei sind Sanierungsmaßnahmen wie ein größerer Stellenabbau manchmal unumgänglich. Neustrukturierungen beim Personalbestand machen dabei häufig betriebsbedingte Kündigungen nötig. Hierbei hat der Arbeitgeber allerdings mit Kündigungsschutzklagen zu kämpfen und den betroffenen Beschäftigten bleibt meist nur wenig Zeit, um eine neue Stelle zu finden. Oft kann die Arbeitslosigkeit deshalb nicht vermieden werden. Um die Umstrukturierung dagegen sozialverträglich und verwaltungsarm zu gestalten, können Unternehmen einen alternativen Weg einschlagen und eine Transfergesellschaft einrichten.</p><p><strong>Was ist eine Transfergesellschaft?</strong></p><p>Die Transfergesellschaft (TG) ist ein staatlich gefördertes Instrument für sozialverträgliche Sanierungsmaßnahmen. Sie wird gegründet, wenn größere Umstrukturierungen beim Personal nicht mehr vermieden werden können. Dadurch sollen betroffene Mitarbeiter neue Jobs finden – etwa im Rahmen von Betriebsschließungen, Fusionen oder Insolvenzen. Die TG nimmt dabei beinahe alle zu entlassenden sozialversicherungspflichtig Beschäftigten des Arbeitgebers in ein Transferarbeitsverhältnis auf – ausgenommen sind dauerkranke Arbeitnehmer, geringfügig Beschäftigte und Mitarbeiter in Elternzeit.</p><p>Die TG ist keine Beschäftigungsgesellschaft, daher müssen die Betroffenen tatsächlich nicht arbeiten. Jedoch sind die Arbeitnehmer nach dem Wechsel in eine Transfergesellschaft für maximal 12 Monate dort angestellt. Durch die Transfergesellschaft wird demnach der Eintritt in die Arbeitslosigkeit verhindert oder verzögert. Zudem werden in der TG Fort- und Weiterbildungen angeboten: Arbeitnehmer gewinnen Zeit, um sich eine neue Beschäftigung zu suchen, können sich neuorientieren und haben erhöhte Chancen auf dem Arbeitsmarkt.</p><p><strong>Transfergesellschaft: Kosten, Gehälter und Abfindungen</strong></p><p>Nach dem Wechsel in eine Transfergesellschaft ist der ursprüngliche Arbeitsvertrag beendet. Die Arbeitnehmer erhalten das sogenannte Transferkurzarbeitergeld von der Agentur für Arbeit. Diese Art des Kurzarbeitergeldes ist auf zwölf Monate begrenzt. Beschäftigte ohne Kinder bekommen in diesen Monaten jeweils 60 Prozent ihres bisherigen Nettogehalts, Arbeitnehmer mit Kind 67 Prozent. Vom ehemaligen Arbeitgeber kann der Betrag aufgestockt werden. Dieser übernimmt auch die Sozialversicherungsbeiträge, bis auf die Arbeitslosenversicherung. Eine Abfindung ist im Falle des Übergangs in eine Transfergesellschaft auch möglich. Der Arbeitgeber kann dann jedoch die Höhe reduzieren.</p><p><strong>Für Arbeitgeber bedeutet die Einrichtung einer TG unter anderem: </strong></p><ul><li>Das Reduzieren von Verwaltungsaufwand</li><li>Das Vermeiden angespannter Situationen wie dem Ausspruch von Kündigungen oder gerichtlichen Auseinandersetzungen</li><li>Das Steigern der Planungssicherheit in finanzieller und rechtlicher Hinsicht</li><li>Der frühzeitige Wegfall der Lohnfortzahlungskosten – diese Kosten können stattdessen für die Finanzierung der TG genutzt werden</li><li>Kosteneinsparung durch die staatliche Förderung der Maßnahme</li><li>Das Verbessern der Außendarstellung durch die sozialverträgliche und rechtssichere Neustrukturierung des Personalbestands</li></ul><p><em>Sie wollen Ihren bisherigen Angestellten eine sozialverträgliche Möglichkeit zur Neuorientierung bieten und Näheres über Transfergesellschaften erfahren? Melden Sie sich einfach bei unserer <a href="https://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de/team/insolvenzverwalter/jacqueline-jakubik/" target="_blank" rel="noopener">Expertin</a>.</em></p>						</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de/neustrukturierung-des-personalbestands-die-transfergesellschaft-in-der-insolvenz/">Neustrukturierung des Personalbestands: die Transfergesellschaft in der Insolvenz</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de">Tiefenbacher Insolvenzverwaltung</a>.</p>
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