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	<title>Unternehmensinsolvenzen Archive - Tiefenbacher Insolvenzverwaltung</title>
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		<title>Was wurde eigentlich aus? – große Insolvenzen des Jahres 2024</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Melanie Rausch]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 18 Oct 2024 06:37:25 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Großinsolvenzen]]></category>
		<category><![CDATA[Insolvenz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Krisen der letzten Jahre und die hartnäckige Wirtschaftsflaute hierzulande haben zu einer deutlichen Zurückhaltung bei den Verbrauchern geführt. Das macht vor allem den Händlern&#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de/was-wurde-eigentlich-aus-grosse-insolvenzen-des-jahres-2024/">Was wurde eigentlich aus? – große Insolvenzen des Jahres 2024</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de">Tiefenbacher Insolvenzverwaltung</a>.</p>
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Wir blicken in kurzen Berichten noch einmal auf die Entwicklung und den aktuellen Stand in den Verfahren.</em></p><p><strong>Drittgrößter Reiseveranstalter muss abgewickelt werden</strong></p><p>Mit FTI hatte im Juni 2024 der drittgrößte europäische Reiseveranstalter Insolvenz anmelden müssen. Die Ursachen dafür waren neben Langzeitfolgen der Corona-Pandemie auch Kostensteigerungen und Buchungsrückgänge.</p><p>Laut Medienberichten wird der Betrieb aktuell abgewickelt, 600 Mitarbeiter wurden bereits gekündigt, 130 verbleiben bis Jahresende in einem Abwicklungsteam.</p><p>Durch die Insolvenz sind über 200.000 Pauschalreisende betroffen. 180.000 Gläubiger wurden bereits angeschrieben, sie können einen Erstattungsantrag stellen. Der Deutsche Reiseversicherungsfonds übernimmt die Entschädigung. Bisher seien bereits über zehn Millionen Euro ausgezahlt worden. Dennoch haben viele Betroffene noch keinen Antrag gestellt.</p><p><strong>Deko-Einzelhändler saniert sich umfassend</strong></p><p>Im Juli 2024 war die Gries Deco Company unter den Schutzschirm gegangen, um sich unter Insolvenzschutz zu sanieren. Das Unternehmen steht vor allem für die bekannte Einzelhandelsmarke Depot, die Dekorationsartikel und Mobiliar verkauft. In dem Fall hatte unter anderem die Kaufzurückhaltung der Kundschaft infolge der Krisen der letzten Jahre und der aktuellen Konjunkturschwäche zu empfindlichen Umsatzrückgängen geführt.</p><p>Mittlerweile befindet sich das Unternehmen in der Insolvenz in Eigenverwaltung. Über 4.000 Mitarbeiter und circa 300 Filialen sind von dem Verfahren betroffen. Laut Medieninformationen geht es in der Sanierung darum, sich von unrentablen Standorten zu trennen und gemeinsam mit Vermietern und Lieferanten Lösungen zu entwickeln, die der aktuellen Marktlage gerecht werden.</p><p>Die Neuaufstellung von Gries Deco in Eigenverwaltung soll im nächsten Jahr abgeschlossen sein. Fast jede zehnte Depot-Filiale könnte dabei geschlossen werden. Sollte mit Vermietern an weiteren Standorten keine Einigung erzielt werden, dürften noch mehr Geschäfte betroffen sein.</p><p><strong>Bekannter Modekonzern schließt alle Filialen in Deutschland</strong></p><p>Auch der Modehändler Esprit war angesichts der aktuellen Wirtschaftsflaute in eine Krise geraten. Nachdem das Unternehmen bereits 2020 im Zuge der Corona-Pandemie unter dem Schutzschirm saniert werden musste, meldete der Konzern im Mai 2024 erneut Insolvenz an.</p><p>Es fand sich zwar ein Investor, dieser war aber nicht bereit, den Geschäftsbetrieb des Unternehmens weiterzuführen. Nur die Marke Esprit wurde übernommen. Nachdem in der ersten Insolvenz bereits 50 Filialen geschlossen wurden, geschieht dies nun auch mit den über 50 verbliebenen Filialen des Modehändlers. Bis Ende 2024 verlieren damit 1.300 Mitarbeiter ihren Job. Das Unternehmen wird abgewickelt, sämtliches Inventar in mehreren Auktionen versteigert. Die Geschäfte des Konzerns außerhalb Europas sind allerdings nicht betroffen. Außerdem soll Mode unter dem Markennamen Esprit auch in Deutschland und Europa künftig weiter verkauft werden.</p><p><strong>Deutscher Warenhauskonzern beendet dritte Insolvenz</strong></p><p>Im August endete das Insolvenzverfahren der großen deutschen Warenhauskette Galeria. Es war bereits ihr drittes in den letzten Jahren. Die gerichtliche Sanierung sollte die Kosten des Unternehmens weiter reduzieren, zudem wurde ein neues Eigentümerkonsortium gefunden.</p><p>In der Folge werden laut Medienberichten bis zum Jahresende neun der 92 Galeria-Warenhäuser geschlossen. Geplant waren anfangs 16 Schließungen. Auch die Unternehmenszentrale wird verkleinert.</p><p>Um die Häuser dauerhaft zukunftsfähig zu machen, werde eine Modernisierung der Filialen, mehr Fokus auf Leistung und Kundenzufriedenheit sowie eine jeweils lokalere Ausrichtung angestrebt.</p><p>Beobachter sehen es jedoch kritisch, ob eine langfristige Neuaufstellung des Händlers gelingen kann. Der Konkurrenzdruck sowohl on- als auch offline ist weiter hoch, zudem wird das Geschäftsmodell als nicht mehr zeitgemäß angesehen. Entsprechend kursieren Stimmen, die eine vierte Insolvenz für wahrscheinlich halten.</p><p><em>Auch fernab solcher Großverfahren gilt: Damit sich Händler und Dienstleister erfolgreich neu aufstellen können, ist das rechtzeitige hinzuziehen insolvenzrechtlicher Expertise unerlässlich. Wenden Sie sich bei Fragen jederzeit an unsere <a href="https://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de/team/insolvenzverwalter/jacqueline-jakubik/" target="_blank" rel="noopener">Expertin</a>.</em></p>						</div>
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		<title>Bärenhecke übernimmt Filialen der Bäckerei Sachse</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Ilka Stiegler]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 05 Sep 2024 08:35:33 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Insolvenz]]></category>
		<category><![CDATA[Neustrukturierung]]></category>
		<category><![CDATA[Übernahme]]></category>
		<category><![CDATA[Unternehmensinsolvenzen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bärenhecke rettet vier Filialen der Bäckerei Sachse Knapp einen Monat nach der Schließung der Filialen der insolventen Bäckerei Sachse konnten vier davon an die Bäckerei&#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de/barenhecke-ubernimmt-filialen-der-backerei-sachse/">Bärenhecke übernimmt Filialen der Bäckerei Sachse</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de">Tiefenbacher Insolvenzverwaltung</a>.</p>
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							<p><strong>Bärenhecke rettet vier Filialen der Bäckerei Sachse</strong></p>
<p>Knapp einen Monat nach der Schließung der Filialen der insolventen Bäckerei Sachse konnten vier davon an die Bäckerei Bärenhecke übertragen werden. „Damit war nicht nur die Erhaltung der Standorte möglich. Auch das Stammpersonal der Filialen – ein Viertel der Belegschaft der Bäckerei Sachse – konnte wieder eingestellt werden“, berichtet der vorläufige Insolvenzverwalter Henry Girbig von der Kanzlei Tiefenbacher Insolvenzverwaltung I Restrukturierung. Die Wiedereröffnung der vier Filialen in Bad Gottleuba, Heidenau, Pirna-Zehista und Berggießhübel durch die Bäckerei Bärenhecke ist für die erste Septemberwoche vorgesehen. Die traditionsreiche Bäckerei Bärenhecke betreibt mit dem Zuwachs nun insgesamt 16 Filialen und beschäftigt 85 Mitarbeiter im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und Dresden.</p>
<p>Durch die gute Zusammenarbeit mit dem Geschäftsführer der Bäckerei Sachse, David Haack, und Roman Seifert von der Bäckerei Bärenhecke, konnte die Übernahme schnell vonstattengehen. „Alle Beteiligten hatten natürlich auf eine zeitnahe Lösung gehofft. Dass es nun so schnell ging, hatten wir dennoch nicht unbedingt erwartet und es freut mich daher umso mehr“, so Girbig.</p>
<p><strong>Besonders Preissteigerungen und Kaufzurückhaltung führten zur Krise</strong></p>
<p>Die Insolvenz der Bäckerei Sachse im Juli 2024 kam für viele Kunden unerwartet. Die 1977 von Manfred Sachse gegründete Traditionsbäckerei hatte in den letzten Monaten jedoch vor allem durch Preis- und Kostensteigerungen sowie die inflationsbedingte Kaufzurückhaltung gelitten. Hinzu kam die Übernahme eines alten Maschinenparks.</p>
<p>Die Insolvenz der Bäckerei Sachse ist dabei kein Einzelfall, wie Girbig weiß: „Leider trifft es momentan zahlreiche Unternehmen in der Branche. Viele gehen angesichts der Wirtschaftslage in Insolvenz, andere finden wegen der demografischen Entwicklung keinen Nachfolger für ihr Geschäft. Umso glücklicher macht es mich, dass die vier Filialen durch die Bäckerei Bärenhecke so schnell gerettet und damit ein größerer Schaden verhindert werden konnte.“ Der vorläufige Insolvenzverwalter ist zuversichtlich, dass sich die Kunden und die Region schnell an die Übernahme durch den neuen Betreiber gewöhnen werden.</p>
<p><strong>Über die Bäckerei Bärenhecke</strong></p>
<p>Die Bäckerei Bärenhecke wurde 1898 gegründet und ist in der Region tief verwurzelt. Am Produktionsstandort Bärenhecke, einem Ortsteil der Uhrenstadt Glashütte, werden täglich über 200 frische Einzelprodukte produziert – von Brot und Brötchen über Kuchen bis hin zu Klein- und Feingebäck. Das Unternehmen hat 16 Filialen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sowie der Landeshauptstadt Dresden und beschäftigt 85 Mitarbeiter.</p>
<p>2024 erhielt die Bäckerei Bärenhecke für ihre Brote „Roggenmischbrot“, „Weizenbrot“ und „Roggenbrot“ bei einer Prüfung durch das deutsche Brotinstitut jeweils die goldene Auszeichnung und konnte damit das dritte Jahr in Folge mit „Sehr gut“ abschneiden.</p>
<p><strong>Über Tiefenbacher Insolvenzverwaltung I Restrukturierung</strong></p>
<p>Tiefenbacher Rechtsanwälte betreut mit 55 Rechtsanwälten und über 130 Mitarbeitern bundesweit und international agierende, große und mittelständische Unternehmen, Banken sowie Finanzdienstleister. Im Bereich Insolvenzverwaltung I Restrukturierung sind an 16 Standorten 70 Mitarbeiter tätig, die das gesamte Portfolio der Verwalteraufgaben abdecken und bereits mehr als 5.000 Verfahren betreut haben. Seit über 40 Jahren strebt die Kanzlei Tiefenbacher eine Fortführung von schuldnerischen Unternehmen in der Insolvenz und anschließend eine übertragende Sanierung oder ein Planverfahren an – immer mit den Zielen: bestmögliche Gläubigerbefriedigung sowie Erhalt von Unternehmen und Arbeitsplätzen.</p>
<p><strong>Kontakt (vorläufiger) Insolvenzverwalter:</strong></p>
<p>Henry Girbig</p>
<p>Tiefenbacher Insolvenzverwaltung</p>
<p>E-Mail: <a href="mailto:Girbig@tiefenbacher.de" target="_blank" rel="noopener">Girbig@tiefenbacher.de</a></p>
<p>Telefon: +49 351 47782-10</p>						</div>
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		<title>Insolvenzanfechtung: Kein Rückgewähranspruch im eröffneten Verfahren, wenn die Rückführung bereits vorab erfolgte</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Diana Nestler]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 15 Jun 2023 12:27:10 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Insolvenz]]></category>
		<category><![CDATA[Insolvenzverwalter]]></category>
		<category><![CDATA[Rückführung]]></category>
		<category><![CDATA[Unternehmensinsolvenzen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Insolvenzverwalter können durch das Anfechtungsrecht einen Rückgewähranspruch auf Zahlungen eines Schuldners, die im Vorfeld einer Insolvenz erfolgten, geltend machen. Sie können entsprechend Geld von einem&#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de/insolvenzanfechtung-kein-rueckgewaehranspruch-im-eroeffneten-verfahren-wenn-die-rueckfuehrung-bereits-vorab-erfolgte/">&lt;strong&gt;Insolvenzanfechtung: Kein Rückgewähranspruch im eröffneten Verfahren, wenn die Rückführung bereits vorab erfolgte&lt;/strong&gt;</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de">Tiefenbacher Insolvenzverwaltung</a>.</p>
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							<p><em>Insolvenzverwalter können durch das Anfechtungsrecht einen Rückgewähranspruch auf Zahlungen eines Schuldners, die im Vorfeld einer Insolvenz erfolgten, geltend machen. Sie können entsprechend Geld von einem Gläubiger zurückfordern, da andernfalls eine Ungleichbehandlung der anderen Gläubiger zu befürchten ist. Doch erfolgt eine rechtmäßige Befriedigung dieses Anspruchs bereits vorab, erlischt er im eröffneten Verfahren. Dazu muss die vorweggenommene Befriedigung die objektive Vermögenslage wiederherstellen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) kürzlich entschied.</em></p><p><strong>Was ist eine Insolvenzanfechtung?</strong></p><p>Die Insolvenzanfechtung bietet einem Insolvenzverwalter ein Instrument, um Zahlungen, die ein Gläubiger von einem mittlerweile insolventen Unternehmen erhalten hat, zurückzufordern. Das juristische Instrument dient dazu, die Bevorzugung einzelner Gläubiger zu verhindern beziehungsweise rückgängig zu machen. Kurz bevor ein Insolvenzverfahren unvermeidlich wird, versuchen unter Druck stehende Schuldner oft, bestimmte Gläubiger vorrangig zu bezahlen. Dadurch schmälert sich die spätere Insolvenzmasse und somit die Mittel, mit denen die Gesamtheit der Gläubiger befriedigt werden kann. Um hier eine Benachteiligung zu verhindern, muss der Insolvenzverwalter bestimmte Zahlungen anfechten.</p><p><strong>Die Ausgangslage – Sachwalter fordert Steuerzahlungen zurück</strong></p><p>Im betrachteten Fall geht es um ein Unternehmen, das 2017 eine Insolvenz in Eigenverwaltung beantragt hatte. Das zuständige Insolvenzgericht gab dieser statt, ordnete die vorläufige Eigenverwaltung an und bestellte einen vorläufigen Sachwalter. Letzterer ist hier auch der Kläger.</p><p>Das kriselnde Unternehmen leistete im Antragsverfahren an das Land – unter dem Vorbehalt einer späteren Insolvenzanfechtung – acht Steuerzahlungen in Höhe von mehr als 700.000 Euro. Nach Eröffnung der Insolvenz wurde dann tatsächlich ein Anfechtungsanspruch erhoben. Darauf zahlte das Land weit über 500.000 Euro zurück – aber nicht die gesamte Summe. Es hatte nur einen Teilbetrag überwiesen, da bereits im Antragsverfahren eine Rückzahlung an das Schuldner-Unternehmen erfolgt war. Hiermit war ein Steuererstattungsanspruch erfüllt worden, der aus einer Überzahlung aus drei der angefochtenen Steuerzahlungen des Unternehmens resultierte. Das Land war der Auffassung, dass es mit dieser Rückzahlung bereits den entsprechenden Teil der Ansprüche des insolventen Unternehmens befriedigt hätte. Der Sachwalter sah dies nicht so und klagte auf gänzliche Rückerstattung der über 700.000 angefochtenen Euro.</p><p>Die erste Instanz, das Landgericht, hatte die Klage mangels objektiver Gläubigerbenachteiligung abgewiesen. Das Berufungsgericht hatte das Land jedoch antragsgemäß verurteilt. Zuletzt kam es zur Revision am Bundesgerichtshof. Hierbei wurde das Berufungsurteil aufgehoben und die Entscheidung des Landgerichts wiederhergestellt.</p><p> </p><p><strong>Wie hatte der Bundesgerichtshof argumentiert?</strong></p><p>Nach Auffassung des BGH scheitere der Rückgewähranspruch an einer fehlenden Gläubigerbenachteiligung gemäß § 129 InsO. In der Rückzahlung des Landes während der vorläufigen Insolvenz sei bereits eine vorweggenommene Befriedigung des Rückgewähranspruchs zu sehen. Die vorinsolvenzliche Rückführung des anfechtbaren Wertes könne den Anfechtungsanspruch, der in der Regel erst mit Eröffnung des Verfahrens entsteht, verhindern. In diesem Fall werde eine einmal eingetretene Gläubigerbenachteiligung rückgängig gemacht. Nimmt der Empfänger einer anfechtbaren Leistung deren Rückführung vorweg, soll er nicht doppelt zur Rückgewähr verpflichtet sein – auch wenn der Rückgewähranspruch erst mit Eröffnung des Verfahrens entsteht.</p><p>Entscheidend sei, diejenige Vermögenslage zu schaffen, die nach der Insolvenzanfechtung nach Verfahrenseröffnung geschaffen werden müsse. Ob der Anfechtungsgegner dabei von der Anfechtbarkeit wisse, sei nicht relevant. Mit der Befriedigung vorab dürfe allerdings keine sonstige, andere Forderung des Schuldners beglichen werden, die im eröffneten Verfahren einen eigenen Vermögenswert darstellt. Es darf sich also nicht um eine Forderung handeln, die neben dem Rückgewähranspruch durchgesetzt werden könnte.</p><p><strong>Die objektive Vermögenslage zählt</strong></p><p>Der BGH erklärte zudem, dass es unerheblich sei, dass der Leistungsempfänger mit der Rückgewähr eigentlich einen anderen Anspruch des Schuldners tilgen wollte, der auf dieselbe Leistung gerichtet war. Was zählt, sei die objektive Vermögenslage, die durch die Tilgung entsteht. Ein und dieselbe Leistung könne nur einmal zurückverlangt werden. Das gilt, wenn beide Ansprüche aus dem gleichen Lebenssachverhalt stammten und sich auf ein und dieselbe Leistung bezögen. Es bestehe hier materielle und rechtliche Deckungsgleichheit zwischen den Ansprüchen.</p><p>Im vorliegenden Fall ergab sich der erfüllte Erstattungsanspruch aus einer Überzahlung, die durch drei der angefochtenen acht Steuerzahlungen an das Land entstanden war. Der Rückgewähranspruch aus der Insolvenzordnung und der Erstattungsanspruch aus der Abgabenordnung seien hier deckungsgleich gewesen. Sie hätten im eröffneten Verfahren nicht gemeinsam durchgesetzt werden können. Dadurch war mit der Zahlung die Vermögenslage hergestellt worden, die nach der Insolvenzordnung im eröffneten Verfahren hergestellt werden muss.</p><p><strong>Nicht jede Vorab-Befriedigung ist auch eine Rückgewähr</strong></p><p>Die Entscheidung des BGH ist nachvollziehbar und praxisnah. Denn Anfechtungs- und Erstattungsanspruch resultierten aus ein und demselben Sachverhalt. Es gab keinen sonstigen rechtlichen Anspruch des Schuldners, der mit der vorweggenommenen Zahlung hätte erfüllt werden können. Die Insolvenzanfechtung soll die Insolvenzmasse stärken und die Bevorteilung eines Teils der Gläubiger und Benachteiligung eines anderen Teils verhindern. Ist diese Aufgabe objektiv erfüllt, sollte auch eine zusätzliche Rückforderung verhindert werden.</p><p>Anders liegt der Fall, wenn eine Rückzahlung auf eine anfechtbare Überweisung in bar erfolgt. Durch den deutlich schlechteren Gläubigerzugriff und die erhöhte Verschleierungsgefahr reicht sie nicht aus, um den Rückgewähranspruch zu befriedigen. Dies hatte ein weiteres Urteil des BGH aus dem Jahr 2019 gezeigt. Hier hatte eine Tochtergesellschaft eine anfechtbare Einlageverpflichtung gezahlt. Der erhaltene Betrag wurde ihr von der Mutter jedoch sofort wieder zugewandt, um eine eigene Verpflichtung gegenüber dem Tochterunternehmen zu befriedigen. Der Insolvenzverwalter sah darin keine vorweggenommene Befriedigung des Rückgewähranspruchs und keine Beseitigung der Gläubigerbenachteiligung. Der BGH gab ihm Recht und verpflichtete die Muttergesellschaft zur erneuten Zahlung des anfechtbaren Betrages nach der Insolvenzeröffnung.</p><p>Sie möchten mehr erfahren? Fragen Sie den Insolvenzexperten:</p><p><strong>Dr. Nils Freudenberg</strong></p><p>Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter</p><p>Tel.: +49 351 477 82 28</p><p>E-Mail: <a href="mailto:freudenberg@tiefenbacher.de">freudenberg@tiefenbacher.de</a></p>						</div>
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		<title>Nach Wegfall der Insolvenzantragspflicht aktuell nur geringer Anstieg der Unternehmensinsolvenzen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Ilka Stiegler]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 11 Jun 2021 10:51:18 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Insolvenz]]></category>
		<category><![CDATA[Insolvenzverwalter]]></category>
		<category><![CDATA[Unternehmensinsolvenzen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In seiner aktuellen Pressemitteilung bezieht sich der Berufsverband der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID) auf die vom Statistischen Bundesamt für den Monat Mai 2021 veröffentlichten Zahlen der&#8230;</p>
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<p>In seiner <a href="https://www.vid.de/pressemitteilung/unternehmensinsolvenzen-im-mai-nur-geringer-anstieg-trotz-wegfall-der-insolvenzantragspflicht/">aktuellen Pressemitteilung</a> bezieht sich der Berufsverband der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID) auf die vom Statistischen Bundesamt für den Monat Mai 2021 veröffentlichten Zahlen der Unternehmensinsolvenzen. Demnach gibt es einen Anstieg von lediglich fünf Prozent bei den Unternehmensinsolvenzen gegenüber dem Vorjahresmonat.</p>



<p>Die nach Aufhebung der Aussetzung der Antragspflicht von vielen prognostizierte und befürchtete Insolvenzwelle bleibt also weiterhin aus.Die deutschen Unternehmen scheinen in vielen Fällen recht robust durch die Corona-Pandemie zu kommen. Dies könnte allerdings, so der VID, ein Trugschluss sein, denn die vorhandene Liquidität wird derzeit von Fiskus und Krankenkassen nicht eingefordert. <em>„Fiskus und Kassen haben sich schon sehr früh auf eine Praxis fortlaufender Stundungen verständigt, um die staatlichen Hilfsmaßnahmen nicht durch Zwangsvollstreckungen und Insolvenzanträge zu unterlaufen“</em>, erklärt Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des VID. Und weiter: <em>„Vor der Coronapandemie haben die Finanzbehörden und die Sozialversicherungsträger die meisten Fremdanträge gestellt. Darüber hinaus sind viele Eigenanträge Reaktionen auf drohende Fremdanträge. Wenn also über einen längeren Zeitraum Forderungen gestundet werden, dann fällt der wichtigste Anstoß für den Insolvenzantrag einfach weg“.</em></p>



<p>Der VID weist in seiner Pressemitteilung darauf hin, dass mit einer weiteren Rücknahme der pandemiebedingten Unterstützungen und Einschränkungen, Finanzbehörden und Sozialversicherungenschließlich ihre Stundungen aufheben und die aufgelaufenen Zahlungen einfordern sowie auch wieder vermehrt Insolvenzanträge stellen werden. <em>„Damit kommen wir der notwendigen volkwirtschaftlichen Normalität ein Stück näher“</em>, so der VID-Vorsitzende.</p>



<p>Diese Einschätzung teilen wir bei der Tiefenbacher Insolvenzverwaltung. Außerdem sehen wir, dass sich mit den bisherigen Hilfen und gesetzlichen Einschränkungen vor allem kleine und mittlere Unternehmen momentan manchmal in falscher Sicherheit wiegen. Mit deren Auslaufen haben sie leider oft weder die Gefahr der Insolvenzverschleppung und die damit einhergehende Haftungsgefahr, noch die Fremdantragsmöglichkeit auf dem Schirm.</p>



<p><em>Gerne unterstützen wir Sie bei allen rechtlichen Fragen rund um Sanierung, Restrukturierung und Insolvenz. Sprechen Sie unsere <a href="https://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de/team/insolvenzverwalter/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Experten</a> an.</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de/nach-wegfall-der-insolvenzantragspflicht-aktuell-nur-geringer-anstieg-der-unternehmensinsolvenzen/">Nach Wegfall der Insolvenzantragspflicht aktuell nur geringer Anstieg der Unternehmensinsolvenzen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de">Tiefenbacher Insolvenzverwaltung</a>.</p>
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		<title>Aktuelle Creditreform-Studie zu Unternehmensinsolvenzen in Europa 2020</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Ilka Stiegler]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 02 Jun 2021 14:39:42 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Creditreform]]></category>
		<category><![CDATA[Insolvenz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Laut neuer Studie der Creditreform zu den Unternehmensinsolvenzen 2020 bleibt in Europa, trotz der durch die Corona-Pandemie verursachten „größten Rezession seit dem zweiten Weltkrieg“, eine&#8230;</p>
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<p>Laut neuer Studie der Creditreform zu den Unternehmensinsolvenzen 2020 bleibt in Europa, trotz der durch die Corona-Pandemie verursachten „größten Rezession seit dem zweiten Weltkrieg“, eine Insolvenzwelle bisher aus. Die Insolvenzen sind demnach europaweit auf den niedrigsten Stand seit Jahrzehnten und deutlich geringer als im Vorjahr.</p>



<p><strong>Insolvenzwelle nur verschoben<br></strong>In der Pressemitteilung zur Studie weist die Creditreform darauf hin, dass vor allem das massive Eingreifen der Regierungen in der Corona-Krise eine Insolvenzwelle in Europa verhindert hat. „Das sehen wir bei der Tiefenbacher Insolvenzverwaltung ganz genau so,“ betont Rechtsanwältin Jacqueline Jakubik. „Neben den finanziellen Hilfen sehen wir auch die Änderungen im jeweiligen Insolvenzrecht, wie zum Beispiel die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht in Deutschland, als Ursachen dafür, dass die Zahl der Unternehmensinsolvenzen bisher so niedrig ausfallen. Aber damit wurde die Insolvenzwelle letztlich nur verschoben,“ ist Jacqueline Jakubik überzeugt.&nbsp;</p>



<p>Auch die Analysten der Creditreform gehen davon aus, dass es mit dem Auslaufen der staatlichen Hilfsmaßnahmen zu steigenden Insolvenzen kommen wird. Insbesondere die 21,9 Prozent der westeuropäischen Unternehmen, die mit ihrem Geschäftsmodell keine Gewinne machen und als eigenkapitalschwach gelten, werden schlechter durch die Krise kommen und eher von Insolvenz bedroht sein. Für die Studie wurden die Bilanzkennzahlen von mehr als drei Millionen Unternehmen aus dem Vorkrisenjahr analysiert.</p>



<p><strong>2020 weniger Insolvenzen in ganz Europa, dabei dominiert das Dienstleistungsgewerbe das Insolvenzgeschehen</strong></p>



<p>Laut Auswertung war die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Westeuropa mit rund 120.000 im Jahr 2020 so gering wie seit drei Jahrzehnten nicht mehr. Das ist ein deutlicher Rückgang &#8211; gegenüber 2019 mit 163.000 Insolvenzen &#8211; um mehr als ein Viertel (minus 26,9 Prozent). Auch in den Staaten Mittel- und Osteuropas sanken die Zahlen der Insolvenzen.</p>



<p>In Westeuropa nahm die Zahl der Insolvenzen laut Studie in allen vier Hauptwirtschaftsbereichen deutlich ab: im Baugewerbe minus 31,7 Prozent, im Handel (inkl. Gastgewerbe) minus 30,1 Prozent, im Verarbeitenden Gewerbe minus 25,2 Prozent und im Dienstleistungssektor minus 22,5 Prozent. Allerdings dominiert der Dienstleistungssektor mit rund 50.000 Insolvenzfällen sowohl zahlenmäßig als auch anteilmäßig mit 42,0 Prozent das Insolvenzgeschehen in Westeuropa.</p>



<p><strong>Mit hoher Eigenkapitalquote gut durch die Krise</strong></p>



<p>Insgesamt bescheinigt die Untersuchung aber einem großen Teil der Unternehmen in Westeuropa eine gewisse Robustheit, denn sie zeigt, dass die Gewinnmargen und Eigenkapitalquoten im Vorkrisenjahr 2019 nochmals zugenommen hatten. Damit sind viele Unternehmen in Westeuropa stabil und mit einem starken Puffer in die Corona-Krise gegangen. Ein großer Teil der Unternehmen (46,5 Prozent) verfügte über eine hohe Eigenkapitalquote von über 50 Prozent.</p>



<p><em>Sie haben Fragen zu den Themen Sanierung, Restrukturierung oder Insolvenz? Melden Sie sich gern bei unserer <a href="https://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de/team/insolvenzverwalter/jacqueline-jakubik/">Expertin</a>.</em></p>



<p><a href="https://www.creditreform.de/fileadmin/user_upload/central_files/News/News_Wirtschaftsforschung/2021/Insolvenzen_in_Europa/2021-05-20_AY_OE_Analyse_EU-2020.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Link zur Studie</a></p>
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