Nach Wegfall der Insolvenzantragspflicht aktuell nur geringer Anstieg der Unternehmensinsolvenzen

Nach Wegfall der Insolvenzantragspflicht aktuell nur geringer Anstieg der Unternehmensinsolvenzen

In seiner aktuellen Pressemitteilung bezieht sich der Berufsverband der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID) auf die vom Statistischen Bundesamt für den Monat Mai 2021 veröffentlichten Zahlen der Unternehmensinsolvenzen. Demnach gibt es einen Anstieg von lediglich fünf Prozent bei den Unternehmensinsolvenzen gegenüber dem Vorjahresmonat.

Die nach Aufhebung der Aussetzung der Antragspflicht von vielen prognostizierte und befürchtete Insolvenzwelle bleibt also weiterhin aus.Die deutschen Unternehmen scheinen in vielen Fällen recht robust durch die Corona-Pandemie zu kommen. Dies könnte allerdings, so der VID, ein Trugschluss sein, denn die vorhandene Liquidität wird derzeit von Fiskus und Krankenkassen nicht eingefordert. „Fiskus und Kassen haben sich schon sehr früh auf eine Praxis fortlaufender Stundungen verständigt, um die staatlichen Hilfsmaßnahmen nicht durch Zwangsvollstreckungen und Insolvenzanträge zu unterlaufen“, erklärt Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des VID. Und weiter: „Vor der Coronapandemie haben die Finanzbehörden und die Sozialversicherungsträger die meisten Fremdanträge gestellt. Darüber hinaus sind viele Eigenanträge Reaktionen auf drohende Fremdanträge. Wenn also über einen längeren Zeitraum Forderungen gestundet werden, dann fällt der wichtigste Anstoß für den Insolvenzantrag einfach weg“.

Der VID weist in seiner Pressemitteilung darauf hin, dass mit einer weiteren Rücknahme der pandemiebedingten Unterstützungen und Einschränkungen, Finanzbehörden und Sozialversicherungenschließlich ihre Stundungen aufheben und die aufgelaufenen Zahlungen einfordern sowie auch wieder vermehrt Insolvenzanträge stellen werden. „Damit kommen wir der notwendigen volkwirtschaftlichen Normalität ein Stück näher“, so der VID-Vorsitzende.

Diese Einschätzung teilen wir bei der Tiefenbacher Insolvenzverwaltung. Außerdem sehen wir, dass sich mit den bisherigen Hilfen und gesetzlichen Einschränkungen vor allem kleine und mittlere Unternehmen momentan manchmal in falscher Sicherheit wiegen. Mit deren Auslaufen haben sie leider oft weder die Gefahr der Insolvenzverschleppung und die damit einhergehende Haftungsgefahr, noch die Fremdantragsmöglichkeit auf dem Schirm.

Gerne unterstützen wir Sie bei allen rechtlichen Fragen rund um Sanierung, Restrukturierung und Insolvenz. Sprechen Sie unsere Experten an.

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