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	<title>Insolvenzrecht Archive - Tiefenbacher Insolvenzverwaltung</title>
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		<title>Was sind Sanierungsinstrumente und weshalb sind sie wichtig?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Melanie Rausch]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 26 Feb 2026 07:30:23 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Unternehmenssanierungen scheitern oft an zu spätem oder unstrukturiertem Handeln und dem falschen Ansatz. Finanzielle Engpässe, operative Defizite und strategische Fehlentscheidungen verstärken sich dann häufig gegenseitig.&#8230;</p>
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Werden sie effektiv eingesetzt, ist oftmals eine Neuaufstellung möglich. Zeit, zentrale Instrumente einmal vorzustellen. </em></p><p>In der Praxis hat sich eine Zweiteilung der Sanierungsansätze bewährt: Einerseits nach dem leistungswirtschaftlich-finanziellen Zweck der Maßnahmen, andererseits nach dem rechtlichen Stadium der Krise.</p><h3><strong>Finanziell-leistungswirtschaftliche Instrumente</strong></h3><p>Finanzielle Tools verfolgen das Ziel, die Zahlungsfähigkeit zu sichern und zugleich die dauerhafte wirtschaftliche Tragfähigkeit des Betriebs aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen.</p><h4><strong>Liquiditätssicherung, Kapitalmaßnahmen und Entschuldung:</strong></h4><ul><li>Überbrückungskredite, Finanzierungsansätze wie Factoring oder Sale-and-lease-back sowie Stundungen dienen der kurzfristigen Sicherung der Zahlungsfähigkeit.</li><li>Kapitalerhöhungen, Gesellschafterzuschüsse oder Debt-Equity-Swaps stärken das Eigenkapital und können die Bilanzstruktur nachhaltig verbessern.</li><li>Rangrücktritte, Forderungsverzichte oder Stundungen reduzieren Schulden oder verschieben Zahlungsverpflichtungen.</li></ul><h4><strong>Leistungsseitige Anpassung und Neustrukturierungen:</strong></h4><ul><li>Leistungswirtschaftlich-strukturelle Maßnahmen helfen gezielt dabei, Unternehmensaufbau, Abläufe, Angebot und Geschäftsmodell effizienter und zukunftsfähig zu gestalten.</li><li>Ergänzend ermöglichen Abspaltungen, Asset-Deals oder Fusionen die Konzentration auf wirtschaftlich tragfähige Geschäftsbereiche.</li></ul><p>Der Nutzen dieser Instrumente entfaltet sich vor allem dann, wenn sie nicht isoliert, sondern als Teil eines umfassenden Sanierungsansatzes eingesetzt werden.</p><h3><strong>Instrumente vor der Insolvenz</strong></h3><p>Vorinsolvenzliche Instrumente kommen, wie es der Name sagt, vor Eintritt der Insolvenzreife zum Einsatz. Ihr Ziel ist es, die Schieflage frühzeitig zu beheben und ein Insolvenzverfahren möglichst zu vermeiden.</p><p>Zunächst stehen dabei <strong>vertragliche Lösungen</strong> im Vordergrund. Dazu zählen Stundungen, Stillhalteabkommen oder Verzichtserklärungen bei Kreditverträgen, Patronatserklärungen und Zuschüsse von Gesellschaftern sowie Besserungsvereinbarungen mit Gläubigern. Diese Maßnahmen setzen auf individuelle Verhandlungen und erfordern eine transparente Kommunikation und das Vertrauen sowie den Goodwill der Kreditoren.</p><p>Mit dem <strong>StaRUG</strong> steht darüber hinaus ein gesetzlicher Restrukturierungsrahmen zur Verfügung. Er ermöglicht es, Restrukturierungsmaßnahmen mit qualifizierter Gläubigermehrheit und gegen den Willen von Gläubigerminderheiten umzusetzen, ohne ein Insolvenzverfahren einzuleiten.</p><p>Ergänzend werden häufig <strong>Sanierungskonzepte</strong>, etwa nach dem Standard IDW S6, eingesetzt. Sie bündeln Ursachenanalyse, Finanzplanung, Maßnahmenkatalog und Fortführungsprognose in einem Dokument – oft auch in Vorbereitung eines Insolvenzverfahrens.</p><h3><strong>Insolvenzrechtliche Instrumente</strong></h3><p>Sind (drohende) Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eingetreten, kommen insolvenzrechtliche Instrumente zum Einsatz. Sie bieten einen klar geregelten rechtlichen Rahmen, schränken jedoch die unternehmerische Autonomie stärker ein.</p><p>In der Praxis werden insbesondere <strong>Eigenverwaltung </strong>und <strong>Schutzschirmverfahren</strong> genutzt, um Sanierungen unter gerichtlichem Schutz, aber mit fortbestehender operativer Verantwortung der Geschäftsführung umzusetzen. Der <strong>Insolvenzplan</strong> ermöglicht hierbei einen Schuldenschnitt und eine Einmalzahlung an die Gläubiger und kann die Fortführung des Unternehmens sichern. Daneben werden in Verfahren oft Unternehmensverkäufe, sogenannte <strong>übertragende Sanierungen</strong>, eingesetzt, um Arbeitsplätze, Know-how und Vermögenswerte zu erhalten und Übergänge an neue Eigentümer zu gestalten.</p><p>Möglichkeiten wie die Absicherung von Löhnen und Gehältern über das vorfinanzierte <strong>Insolvenzgeld</strong> sowie ein <strong>Sonderkündigungsrecht</strong> bei Verträgen machen gerichtliche Verfahren häufig sehr wirkungsvoll. All diese Optionen stehen in der <strong>Regelinsolvenz </strong>ebenfalls zur Verfügung, allerdings übernimmt hier ein Insolvenzverwalter zwischenzeitlich die Steuerung des Unternehmens.</p><p><em>Wenden Sie sich bei Fragen zu den Instrumenten der Sanierung gern an unsere <a href="https://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de/team/insolvenzverwalter/" target="_blank" rel="noopener">Experten</a>.</em></p>						</div>
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		<title>Zeitenwende der Vorsatzanfechtung: unser Experte als Speaker bei „Insolvenzrecht im Advent“</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Melanie Rausch]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 20 Nov 2025 11:39:27 +0000</pubDate>
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							<p>Seit dem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs vom 6. Mai 2021 hat die Debatte um die Vorsatzanfechtung deutlich an Fahrt aufgenommen: Der BGH hatte damals die Anforderungen deutlich verschärft. Seither reicht allein das Wissen um bereits bestehende oder drohende Zahlungsunfähigkeit nicht mehr aus, um beim Schuldner vom Vorsatz der Gläubigerbenachteiligung auszugehen. Etwa zwanzig Folgeentscheidungen haben seither gezeigt, dass die Neuausrichtung des Vorsatzanfechtungsrechts in der Rechtspraxis angekommen ist.</p><h3><strong>Veranstaltung verspricht Klarheit</strong></h3><p>Aber lässt sich dabei gleich von einer Zeitenwende sprechen? Und vielleicht noch wichtiger: welche praktischen Konsequenzen hat die Gesetzeslage für Insolvenzverwalter, Schuldner, Gläubigervertreter und Berater? Eine passende Gelegenheit dies zu diskutieren, bietet die kostenlose Veranstaltung <strong>„Insolvenzrecht im Advent“</strong> des Ernst-Jaeger-Instituts für Unternehmenssanierung und Insolvenzrecht, am <strong>4. Dezember 2025 in der Albertina, Universitätsbibliothek Leipzig</strong>.</p><h3><strong>Was erwartet die Teilnehmenden?</strong></h3><p>Ab 18 Uhr werden auf der Grundlage der jüngsten Rechtsprechung Handlungsempfehlungen zur Vorbereitung, Ermittlung und Geltendmachung von Anfechtungsansprüchen nach § 133 InsO vorgestellt und diskutiert. Unter der Moderation von Prof. Dr. Christian Berger beleuchten zwei Experten das Thema aus unterschiedlichen Blickwinkeln. Wir freuen uns sehr, dass neben VorsRiOLG a. D. Dr. Dietmar Onusseit, Of Counsel, von Pöhlmann Früchtl Oppermann, auch unser Kollege und Partner, Rechtsanwalt Dr. Nils Freudenberg an der Diskussion teilnimmt.</p><p>Im Rahmen der Veranstaltung gibt es natürlich auch genug Gelegenheit für fachlichen Austausch, Rückfragen, Diskussion und Begegnung, ganz im Sinne einer lebendigen Insolvenzpraxis.</p><p>Nutzen Sie die Gelegenheit gern für ein persönliches Gespräch mit unserem<a href="https://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de/team/insolvenzverwalter/" target="_blank" rel="noopener"> Experten</a>!</p>						</div>
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		<title>Aktuelle Impulse im Insolvenzrecht – beim Forum Insolvenzpraxis 2025</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Melanie Rausch]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 11 Nov 2025 10:01:28 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Die Anforderungen in der Insolvenzverwaltung sind so dynamisch wie selten zuvor. Sanierung, Anfechtung, Steuerfragen und vieles andere wird immer komplexer. Deshalb ist es für unsere&#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de/aktuelle-impulse-im-insolvenzrecht-beim-forum-insolvenzpraxis-2025/">Aktuelle Impulse im Insolvenzrecht – beim Forum Insolvenzpraxis 2025</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de">Tiefenbacher Insolvenzverwaltung</a>.</p>
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							<p>Die Anforderungen in der Insolvenzverwaltung sind so dynamisch wie selten zuvor. Sanierung, Anfechtung, Steuerfragen und vieles andere wird immer komplexer. Deshalb ist es für unsere Experten eklatant wichtig, sich ständig neue Impulse zu verschaffen und sich mit anderen auszutauschen. Eine optimale Gelegenheit dafür bietet das Forum Insolvenzpraxis 2025, am Freitag, dem 28. November 2025, im Bilderberg Bellevue Hotel in Dresden.</p><h3><strong>Was erwartet die Teilnehmer bei der Veranstaltung?</strong></h3><p>Erfahrene Praktiker geben realistische Einblicke in Themen wie Immaterialgüterrechte in der Insolvenz, aktuelle Entscheidungen – „Dresdner Fälle“, Insolvenzsteuerrecht und zentrale Vergütungsfragen im Verfahren.</p><p>Zwischen den Vorträgen bleibt genügend Raum zum Netzwerken, für persönlichen Austausch und für neue Kontakte.</p><p><strong>Diese Themen erwarten Sie beim Forum Insolvenzpraxis 2025:</strong></p><ul><li>IP in der Insolvenz – wie Schutzrechte, Lizenzen und Rechteübertragungen bei geistigem Eigentum verfahrenstechnisch zu behandeln sind</li><li>Aktuelle Rechtsprechung mit Blick auf Entscheidungen aus Dresden</li><li>Neues zur Insolvenzanfechtung</li><li>Insolvenzsteuerrecht: welche Fallstricke und Möglichkeiten Verwalter und Sanierer im Blick haben sollten</li><li>Vergütungsanträge im Insolvenzverfahren – Überblick über die Anforderungen der Gerichte</li></ul><p>Die Materie fasziniert Sie genauso wie uns? Sie möchten sich mit unseren Experten einmal persönlich austauschen? Dann besuchen auch Sie das Forum Insolvenzpraxis 2025.</p><p><strong>Hier erfahren Sie mehr:</strong> <a href="https://www.forum-insolvenzpraxis.de/">https://www.forum-insolvenzpraxis.de/</a></p>						</div>
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		<title>Die Ermittlung und Verteilung der Insolvenzmasse</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Melanie Rausch]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 20 Jan 2025 07:47:53 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ziel eines Insolvenzverfahrens ist es, die beteiligten Gläubiger des insolventen Unternehmens bestmöglich zu befriedigen. Einfach gesagt heißt das: Der Schuldner muss seine Schulden begleichen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de/die-ermittlung-und-verteilung-der-insolvenzmasse/">Die Ermittlung und Verteilung der Insolvenzmasse</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de">Tiefenbacher Insolvenzverwaltung</a>.</p>
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							<p><em>Ziel eines Insolvenzverfahrens ist es, die beteiligten Gläubiger des insolventen Unternehmens bestmöglich zu befriedigen. Einfach gesagt heißt das: Der Schuldner muss seine Schulden begleichen. Umgesetzt wird dies mit der sogenannten Insolvenzmasse. Was steckt dahinter, wie wird sie ermittelt und werden alle Gläubiger gleichberechtigt befriedigt?</em></p><p>Die Insolvenzmasse ist das gesamte Vermögen, das einem insolventen Unternehmen zur Zeit der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gehört und das während des Verfahrens entsteht. In die Masse fallen bewegliche und unbewegliche Sachen, Rechte und Forderungen. Darunter etwa Fahrzeuge, Maschinen, Büromöbel, Immobilien, Grundstücke, Mieteinnahmen, Lizenzen und Patente. Ausgeschlossen sind nicht pfändbare Gegenstände wie Urheberrechte und – bis auf Ausnahmen – das Privatvermögen von Gesellschaftern.</p><p>Im eröffneten Verfahren erlangt der eingesetzte Insolvenzverwalter die Verfügungsbefugnis über das Vermögen, das der Insolvenzmasse zugerechnet wird. In der Folge veräußert er die Massegegenstände und verteilt den Erlös an die Gläubiger. Dabei gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Gläubiger: Jeder Gläubiger erhält dieselbe prozentuale Quote aus der Masse. Allerdings sind einige von dieser Gleichbehandlung ausgeschlossen und werden bevorzugt oder nachrangig befriedigt. Dadurch ergibt sich eine bestimmte Reihenfolge bei der Verteilung der Insolvenzmasse.</p><p><strong>Erste Schritte bei der Ermittlung und Verteilung der Masse</strong></p><p>Zu Beginn eines Insolvenzverfahrens dokumentiert und analysiert der Insolvenzverwalter alle Vermögensgegenstände des entsprechenden Unternehmens und stellt fest, welche zur Insolvenzmasse gehören. Diese ursprüngliche Masse wird auch „Ist-Masse“ genannt. Anschließend werden Gegenstände aus der Masse entfernt:</p><p><strong>1. Aussonderungsgegenstände:</strong> Diese befinden sich eigentlich im Eigentum Dritter und wurden vom Schuldner beispielsweise unter Eigentumsvorbehalt erworben und noch nicht vollständig abbezahlt. Die Eigentümer haben das Recht auf Aussonderung, also Herausgabe aus der Masse.</p><p><strong>2. Absonderungsgegenstände: </strong>Gläubiger, die einen Vermögensgegenstand in der Masse vor der Insolvenz des Schuldners etwa durch ein Pfandrecht abgesichert haben, haben das Recht auf bevorzugte Erfüllung ihrer Forderungen. Ihnen wird der Erlös aus der Verwertung dieser Gegenstände also vorrangig ausgezahlt.</p><p><strong>3. Aufrechnungen: </strong>Schulden das insolvente Unternehmen und einer seiner Gläubiger einander gleichartige Leistungen, können diese aufgerechnet werden. Dadurch lassen sich die Forderungsrechte aufheben.</p><p><strong>Die Auszahlung der Masse- und Insolvenzgläubiger </strong></p><p>Die übriggebliebene Insolvenzmasse, auch Soll-Masse genannt, wird anschließend genutzt, um die verbliebenen Gläubiger zu befriedigen. Bevorzugt behandelt werden hier die Massegläubiger. Deren Ansprüche, die Masseforderungen, sind durch oder während des Verfahrens entstanden – etwa Gerichtskosten oder Ansprüche aus Verträgen oder Lieferungen während dieser Zeit. Die Massegläubiger können volle Befriedigung aus der Masse beanspruchen.</p><p>Danach werden die ungesicherten Insolvenzgläubiger aus der übrigen Teilungsmasse befriedigt. Ihre Insolvenzforderungen sind schon vor Eröffnung des Verfahrens entstanden und wurden nicht durch etwa Absonderungsrechte abgesichert. Sollte nach vollständiger Befriedigung der Insolvenzgläubiger Restmasse übrig bleiben, steht diese für nachrangige Forderungen zur Verfügung. Darunter etwa Kosten, die Gläubigern durch die Teilnahme am Verfahren entstehen.</p><p><em>Sie brauchen insolvenzrechtliche Unterstützung? Wir sind für Sie da. Melden Sie sich gern bei unserem <a href="https://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de/team/insolvenzverwalter/dr-norman-haering/" target="_blank" rel="noopener">Experten.</a></em></p>						</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de/die-ermittlung-und-verteilung-der-insolvenzmasse/">Die Ermittlung und Verteilung der Insolvenzmasse</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de">Tiefenbacher Insolvenzverwaltung</a>.</p>
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		<title>Vertrauen erhalten in der Insolvenz: richtiges Stakeholder-Management</title>
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		<pubDate>Fri, 10 Jan 2025 09:25:02 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>In einer Insolvenz entscheidet oftmals das Vertrauen von Kunden, Mitarbeitern oder Lieferanten über den Erfolg des Verfahrens. Doch gerade in einer Krise ist der Erhalt&#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de/vertrauen-erhalten-in-der-insolvenz-richtiges-stakeholder-management/">Vertrauen erhalten in der Insolvenz: richtiges Stakeholder-Management</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de">Tiefenbacher Insolvenzverwaltung</a>.</p>
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							<p><em>In einer Insolvenz entscheidet oftmals das Vertrauen von Kunden, Mitarbeitern oder Lieferanten über den Erfolg des Verfahrens. Doch gerade in einer Krise ist der Erhalt dieses Vertrauens eine Herausforderung. Es braucht ein effektives Stakeholder-Management.</em></p><p>Eine Insolvenz zu überstehen, ein angeschlagenes Unternehmen zu sanieren, Investoren zu finden und den Betrieb nach der Insolvenz erfolgreich weiterzuführen, ist ohne Unterstützung kaum möglich. Sie ist in einer Krise aber keine Selbstverständlichkeit. Im Gegenteil: Oft kommt es zu Zurückhaltung und Unsicherheit bei den Personen und Institutionen, die von der Insolvenz betroffen sind, etwa Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten, Geldgeber, Versicherer und Aufsichtsbehörden.</p><p>Um sich die Unterstützung dieser Stakeholder zu sichern, ist es in einer Insolvenz daher umso wichtiger, ihr Vertrauen zu erhalten. Dafür sollte das Management der einzelnen Stakeholder-Interessen nicht dem Zufall überlassen, sondern aktiv betrieben werden.</p><p><strong>Stakeholder-Management in drei Schritten </strong></p><p>Unter dieser Art von Management ist die Identifikation und Analyse der für den Insolvenzfall wichtigen Stakeholder sowie die passende Kommunikation mit ihnen zu verstehen.</p><ol><li><strong>Relevante Stakeholder identifizieren</strong></li></ol><p>Im ersten Schritt werden alle Personen, Unternehmen und weiteren Institutionen bestimmt, die von der Insolvenz des Betriebs direkt oder indirekt betroffen sind und Einfluss auf das Verfahren nehmen können. Auf wessen Mitarbeit ist das Unternehmen während des Insolvenzverfahrens angewiesen? Wer ist künftig strategisch relevant? Wer könnte die Insolvenz möglicherweise erschweren? <strong>Praxistipp:</strong> Die Stakeholder-Identifikation ist ein kontinuierlicher Prozess. In verschiedenen Phasen der Insolvenz können neue Akteure relevant werden – andere an Bedeutung verlieren.</p><ol start="2"><li><strong>Stakeholder analysieren</strong></li></ol><p>Nicht jeder Stakeholder hat den gleichen Einfluss auf den Ausgang der Insolvenz. Daher muss nicht für jeden das gleiche Maß an Überzeugungskraft eingesetzt werden. Stattdessen sollten insolvente Unternehmen strategisch vorgehen und die einzelnen Akteure zunächst bewerten, um sie zu priorisieren. Bewertet wird meist unter anderem nach:</p><ul><li><strong>Betroffenheit:</strong> Was ändert sich für den Stakeholder durch die Insolvenz?</li><li><strong>Einstellung:</strong> Steht der Betroffene den Änderungen negativ oder positiv gegenüber?</li><li><strong>Einfluss: </strong>Hat die Person oder Institution einen großen oder geringen Einfluss auf die Insolvenz?</li></ul><p>Je höher ihre Betroffenheit und ihr Einfluss, desto bedeutsamer sind Stakeholder für das Unterfangen. <strong>Praxistipp:</strong> Während des Verfahrens kann sich einiges ändern. Daher sollte die Analyse mehrfach durchgeführt werden.  </p><ol start="3"><li><strong>Handlungsstrategien entwickeln</strong></li></ol><p>Sind die relevanten Stakeholder ermittelt und bewertet, können Maßnahmenpläne erstellt werden, um Vertrauen zu gewinnen und Interessenkonflikte zu vermeiden. Wichtig dabei ist es, die Bedürfnisse und Bedenken aller Stakeholder zu verstehen sowie ernst zu nehmen und sie je nach Einfluss unterschiedlich zu betreuen. So sollte – oder muss – den wichtigsten Akteuren im Insolvenzverfahren ein gewisses Mitspracherecht eingeräumt werden. Weniger priorisierte Stakeholder sind – etwa in regelmäßigen Meetings, Pressemeldungen und E-Mails – über Entwicklungen zu informieren. Es gilt, alle Stakeholder auf dem Laufenden zu halten und die wichtigsten aktiv einzubinden.</p><p><em>Sie möchten Ihre Stakeholder effektiv managen – gerade im Insolvenzfall? Wir unterstützen Sie dabei. Melden Sie sich einfach bei unserem <a href="https://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de/team/insolvenzverwalter/dr-nils-freudenberg/" target="_blank" rel="noopener">Experten</a></em> <em>.</em></p>						</div>
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		<title>Insolvenz und GbR: Was ist besonders?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Melanie Rausch]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 18 Nov 2024 08:23:17 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Insolvenz]]></category>
		<category><![CDATA[Insolvenzrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Thema Insolvenz bringt rings um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) erhebliche Risiken und rechtliche Besonderheiten mit sich – sowohl für das Unternehmen als auch&#8230;</p>
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							<p><em>Das Thema Insolvenz bringt rings um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) erhebliche Risiken und rechtliche Besonderheiten mit sich – sowohl für das Unternehmen als auch für dessen Gesellschafter. Hier erfahren Sie, welche spezifischen Regelungen und Haftungsfragen im Insolvenzfall gelten und welche Maßnahmen Gesellschafter ergreifen können, um sich bestmöglich abzusichern.</em></p><p>Eine GbR ist eine Personengesellschaft, die aus mindestens zwei natürlichen oder juristischen Personen besteht, die ein bestimmtes gemeinsames Ziel erreichen wollen. Sie unterliegt hauptsächlich dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und wird deshalb auch als BGB-Gesellschaft bezeichnet. Die Rechtsform ist besonders beliebt, da:</p><ul><li>eine GbR unkompliziert und kostengünstig gegründet werden kann,</li><li>sie sich sowohl für Gewerbetreibende und Freiberufler als auch für Praxis- oder Arbeitsgemeinschaften   eignet und </li><li>für die Gründung kein Mindeststammkapital notwendig ist.</li></ul><p>Allerdings haften die Gesellschafter einer GbR unbeschränkt mit dem Gesellschafts- und ihrem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten des Unternehmens.</p><p><strong>Die Besonderheiten einer GbR-Insolvenz</strong></p><p>Wird eine GbR zahlungsunfähig oder überschuldet sie sich, sollte rechtzeitig Insolvenz angemeldet werden. Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften besteht zwar keine explizite gesetzliche Insolvenzantragspflicht, da die Gesellschafter aber unbeschränkt haften, können sie im Falle einer verspäteten Insolvenzanmeldung persönlich haftbar gemacht werden. Somit gilt eine mittelbare Antragspflicht.</p><p>Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird die GbR in der Regel aufgelöst. Der Insolvenzverwalter übernimmt die Abwicklung und kümmert sich um die gerechte Verteilung des verbleibenden Vermögens an die Gläubiger. Diese können ihre Forderungen nicht individuell einziehen; es gilt die sogenannte Durchsetzungssperre: Nur der Insolvenzverwalter darf Haftungsansprüche geltend machen. Die Ansprüche der Gläubiger werden demnach von ihm gebündelt eingetrieben, um eine faire Verteilung zu sichern. Die Sperre gilt nur für Verbindlichkeiten der insolventen Gesellschaft. Ansprüche, die direkt gegen einen Gesellschafter bestehen können auch von einzelnen Gläubigern eingeklagt werden.</p><p><strong>Praxistipp:</strong> Um das Haftungsrisiko für einzelne Gesellschafter zu verringern, sollte bei Vertragsabschlüssen darauf geachtet werden, dass allein die Gesellschaft Vertragspartner wird – nicht die handelnde Person.</p><p><strong>Die Folgen der Insolvenz eines GbR-Gesellschafters</strong></p><p>Wenn ein Gesellschafter einer GbR insolvent wird, scheidet er aus dem Unternehmen aus und die verbliebenen Gesellschafter können die GbR fortführen – es sei denn nach dem Ausscheiden verbleibt nur ein Gesellschafter. Dies ist seit Januar 2024 gesetzlich verankert. Zuvor musste im Gesellschaftsvertrag explizit geregelt werden, dass die GbR auch bei Insolvenz eines Gesellschafters fortbestehen kann. Andernfalls wurde die GbR automatisch aufgelöst.</p><p>Nach dem Ausscheiden des insolventen Gesellschafters fällt dessen Anteil am Gesellschaftsvermögen den übrigen Gesellschaftern zu. Diese sind allerdings verpflichtet:</p><ul><li>Gegenstände, die der insolvente Gesellschafter dem Betrieb zur Verfügung gestellt hat, an den Insolvenzverwalter herauszugeben.</li><li>eine Abfindung in Höhe des Geschäftsanteils des ausscheidenden Gesellschafters an den Insolvenzverwalter zu zahlen.</li></ul><p><em>Sie möchten sich über die Folgen einer GbR-Insolvenz näher informieren, persönliche Haftungsrisiken minimieren oder eine konkrete Abwicklung strukturiert und gesetzeskonform gestalten? Wir unterstützen Sie gern. Melden Sie sich einfach bei unseren <a href="https://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de/team/insolvenzverwalter/" target="_blank" rel="noopener">Experten</a></em> .</p>						</div>
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		<title>Erfolgreiche gerichtliche Sanierung der Berlin Textil GmbH</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Ilka Stiegler]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 15 Nov 2024 09:23:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Kundendaten wie Name, Adresse, Auftragshistorie und IBAN stellen einen zentralen wirtschaftlichen Wert für Unternehmen dar. Der Schutz dieser Daten ist in allen Betriebslagen zu gewährleisten&#8230;</p>
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							<p><strong>Textilveredler kann mithilfe von Investor weitermachen</strong></p><p>(Berlin, 15. November 2024) In dem am 1. August 2024 am Amtsgericht Charlottenburg eröffneten Insolvenzverfahren der Berlin Textil GmbH konnte eine Lösung zum Erhalt des Unternehmens gefunden werden. „Ich freue mich sehr, dass der Berliner Textilveredler durch den gelungenen Asset Deal trotz der schwierigen Gesamtwirtschaftslage gerettet und nach der Klärung finaler Formalitäten letztlich aus der Insolvenz entlassen werden kann. Ich danke allen Beteiligten für ihre Ausdauer und ihre Lösungsbereitschaft“, sagt Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Nils Freudenberg von der Kanzlei Tiefenbacher Insolvenzverwaltung I Restrukturierung.</p><p><strong>Arbeitsplätze und Standort erhalten</strong></p><p>Mit Wirkung zum 1. November 2024 übernahm eine Tochtergesellschaft der Spread Group (sprd.net AG) den Produktionsstandort sowie den Geschäftsbetrieb von BerlinTextil als Investor und erhält 24 der Arbeitsplätze. Zudem bleibt auch der Name des Unternehmens erhalten und der bisherige Geschäftsführer trägt weiter die Umsatz- und Marktverantwortung des Betriebs.</p><p>Der Investor Spread Group ist ein globaler Anbieter individualisierter Fashion- und Lifestyleprodukte im Konsumenten- – unter anderem mit der Marke Spreadshirt – und im B2B-Bereich – hier in den Sektoren Corporate Fashion, Employer Branding, Merchandise, Bandmerch und Festivals. Das Unternehmen hat Betriebsstätten unter anderem in Berlin, Leipzig, Pittsburgh und Las Vegas. Durch die übertragende Sanierung kann nicht nur das Krisenunternehmen neu aufgestellt und fortgeführt werden, durch die Expertise und den Marktzugang des Übernehmers ergeben sich auch Synergien auf beiden Seiten. „Mit der Übernahme von BerlinTextil erschließen wir großes Potenzial, unser B2B-Geschäft weiter auszubauen und unsere Produktionskapazitäten zu stärken,“ erklärt Frank Bartelt, COO der Spread Group und fügt hinzu: „BerlinTextil bringt nicht nur hochwertige Veredelungstechniken mit, sondern auch ein erfahrenes Team, das perfekt in unsere Qualitätsstandards und Servicekultur passt. Diese Integration ermöglicht uns, künftig noch schneller und flexibler auf Kundenanforderungen zu reagieren und unsere Position im Bereich maßgeschneiderter Merchandise- und Teamwear-Lösungen weiter auszubauen.“ Ziel sei es, BerlinTextil als Kompetenzzentrum für veredelte Textilien innerhalb der Spread Group zu etablieren und den Kunden in Europa ein noch breiteres Spektrum an Individualisierungsmöglichkeiten zu bieten. Durch die enge Verzahnung der B2B-Marken Spreadshirt Pro und SPREADlive könne die Spread Group gezielt Synergien schaffen, die zu einer höheren Effizienz und mehr Innovationskraft im gesamten Unternehmen führten. Heißt es von Investorenseite.</p><p>„Aufgrund des guten Angebotsportfolios, eines breiten Kundenstamms und einer hohen Spezialisierung rechneten sich alle Beteiligten bereits früh im Verfahren gute Chancen für BerlinTextil aus und haben die Investorensuche entsprechend zeitnah angestoßen. Nichtsdestotrotz war diese aufgrund der angespannten Gesamtwirtschaftslage eine Herausforderung“, sagt Insolvenzverwalter Dr. Freudenberg. Dennoch sei es schließlich gelungen, das kriselnde Unternehmen erfolgreich zu übertragen und auch den Vermieter für den Standorterhalt weiter mit an Bord zu behalten.</p><p>Der entsprechende M&amp;A-Prozess wurde von der ADWIN Consulting GmbH verantwortet. Deren Experten hatten gezielt geeignete und aussichtsreiche Interessenten aus der Textilbranche angesprochen. Während der gesamten Zeit nach der Insolvenzeröffnung konnte Insolvenzverwalter Freudenberg darüber hinaus auch den Geschäftsbetrieb ungeachtet des gesamtwirtschaftlich schwierigen Umfelds uneingeschränkt aufrechterhalten.</p><p><strong>Ursachen: schwierige Gesamtwirtschaft und familiäre Gründe</strong></p><p>Der Berliner Textilveredler bedient seit über 15 Jahren Firmen- und Endkunden mit Textildrucken, Textilstickereien, Laserbranding und anderen Angeboten. Zu den B2B-Kunden gehören große internationale Musiklabels ebenso wie Merchandise-Anbieter. Das Unternehmen ist dynamisch gewachsen und hat sich über die Jahre einen Namen bei seinen Kunden gemacht. Dennoch geriet es infolge familiärer Gründe und der nur langsamen Erholung der Veranstaltungs- und Merchandise-Branche nach Corona, der Billig-Konkurrenz aus Fernost und der gesamtwirtschaftlichen Rezession in eine schwierige Lage. Die Liquiditätssituation konnte außergerichtlich nicht mehr verbessert werden, weshalb der Geschäftsführer pflichtgemäß und folgerichtig eine gerichtliche Sanierung anmeldete.</p><p><strong>Über die Berlin Textil GmbH</strong></p><p>BerlinTextil ist eine Textilstickerei und Textildruckerei mit aktuell 24 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Herzen Berlins. Seit über 15 Jahren vertrauen sowohl End- als auch Unternehmenskunden aus ganz Deutschland und darüber hinaus dem Textilveredler. Die moderne Produktion bringt durch unterschiedliche Arten der Veredelung nahezu jede Idee auf T-Shirts, Textilien und andere Produkte. Ob Textildruck, Textilstickerei oder Laserbranding, Aufnäher, Webetiketten oder Patches – BerlinTextil setzt individuelle Vorgaben und Ideen zuverlässig und effektiv um. Zum Angebot gehören neben einem Nähservice auch Onlineshops für veredelte Arbeitsbekleidung. Bei der Produktion setzt der Textilveredler auf höchste Umweltstandards, Nachhaltigkeit, Regionalität und öko-geprüfte Materialien.</p><p><a href="https://berlintextil.de/" target="_blank" rel="noopener">https://berlintextil.de</a></p><p><strong>Über Tiefenbacher Insolvenzverwaltung I Restrukturierung </strong></p><p>Tiefenbacher Rechtsanwälte betreut mit 55 Rechtsanwälten und über 130 Mitarbeitern bundesweit und international agierende, große und mittelständische Unternehmen, Banken sowie Finanzdienstleister. Im Bereich Insolvenzverwaltung I Restrukturierung sind an 16 Standorten 70 Mitarbeiter tätig, die das gesamte Portfolio der Verwalteraufgaben abdecken und bereits mehr als 5.000 Verfahren betreut haben. Seit über 40 Jahren strebt die Kanzlei Tiefenbacher eine Fortführung von schuldnerischen Unternehmen in der Insolvenz und anschließend eine übertragende Sanierung oder ein Planverfahren an – immer mit den Zielen: bestmögliche Gläubigerbefriedigung sowie Erhalt von Unternehmen und Arbeitsplätzen.</p><p><strong>Über Spread Group</strong></p><p>Spread Group ist ein globaler Anbieter individualisierter Fashion- und Lifestyle-Produkte. Mit den Marken Spreadshirt, Spreadshirt Pro Teamshirts, Spreadshop und SPREADLive bietet sie Konsumenten, Unternehmen und Content Creators digitale Services zur Individualisierung von Fashion- und Lifestyle-Produkten an. Mit dem Fashion Tech Fund Spread Ventures investiert Spread Group gezielt in junge Technologie-Unternehmen, die Spread Groups Vision einer nachhaltigeren Fashion-Produktion oder -Distribution teilen. Der Made-to-Order-Pionier wurde 2002 in Leipzig gegründet und betreibt heute vier Produktionsstätten in den USA und Europa. Im Jahr 2022 fertigte Spread Group für Kunden in mehr als 170 Ländern über zehn Millionen Produkte auf Bestellung und erzielte einen Umsatz von mehr als 175 Millionen Euro.</p><p><strong>Kontakt Insolvenzverwalter:</strong></p><p>Rechtsanwalt Dr. Nils Freudenberg</p><p>Tiefenbacher Insolvenzverwaltung I Restrukturierung</p><p>Telefon: +49 341 99 38 770</p><p>E-Mail: <a href="mailto:leipzig@tiefenbacher.de">leipzig@tiefenbacher.de</a></p><p><a href="http://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de" target="_blank" rel="noopener">www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de</a></p><p> </p><p><strong>Kontakt Investorenprozess:</strong></p><p>Andreas Willems, Geschäftsführer</p><p>ADWIN Consulting GmbH</p><p>Telefon: +49 22 4195 99 60</p><p>E-Mail: <a href="mailto:info@adwin-consulting.de">info@adwin-consulting.de</a></p><p><a href="http://www.adwin-consulting.de" target="_blank" rel="noopener">www.adwin-consulting.de</a></p><p><strong> </strong></p><p><strong>Pressekontakt: </strong></p><p>Ilka Stiegler</p><p>ABG Marketing GmbH</p><p>Telefon: +49 351 43755 11</p><p>E-Mail: <a href="mailto:stiegler@abg-partner.de">stiegler@abg-partner.de</a></p><p><a href="http://www.abg-marketing.de" target="_blank" rel="noopener">www.abg-marketing.de</a></p>						</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de/erfolgreiche-gerichtliche-sanierung-der-berlin-textil-gmbh/">Erfolgreiche gerichtliche Sanierung der Berlin Textil GmbH</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de">Tiefenbacher Insolvenzverwaltung</a>.</p>
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		<title>Schreiben zu einer Insolvenzanfechtung in der Post? Handlungstipps für Unternehmer</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Ilka Stiegler]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 20 Aug 2024 15:11:38 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Insolvenz]]></category>
		<category><![CDATA[Insolvenzanfechtung]]></category>
		<category><![CDATA[Insolvenzrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Kommt es zur Insolvenz eines Geschäftspartners, sind damit verschiedene Risiken für Unternehmen verbunden. Darunter die sogenannte Insolvenzanfechtung, die oft hohe Kosten verursacht und Gläubiger unvorbereitet&#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de/schreiben-zu-einer-insolvenzanfechtung-in-der-post-handlungstipps-fur-unternehmer/">Schreiben zu einer Insolvenzanfechtung in der Post? Handlungstipps für Unternehmer</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de">Tiefenbacher Insolvenzverwaltung</a>.</p>
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							<p><em>Kommt es zur Insolvenz eines Geschäftspartners, sind damit verschiedene Risiken für Unternehmen verbunden. Darunter die sogenannte Insolvenzanfechtung, die oft hohe Kosten verursacht und Gläubiger unvorbereitet trifft. In diesem Beitrag erfahren Sie, was angefochten werden kann und welche Maßnahmen Sie ergreifen können, um Risiken zu minimieren.</em></p><p>Wenn ein Unternehmen (drohend) zahlungsunfähig wird und einen Insolvenzantrag stellt, wird ein (vorläufiger) Insolvenzverwalter oder – in der Eigenverwaltung – ein Sachwalter bestellt. Diese ermitteln und bewerten auch die Insolvenzmasse. Dabei überprüfen sie, ob bestimmte Forderungen von Gläubigern bereits vor der Verfahrenseröffnung beglichen und die übrigen Gläubiger dadurch benachteiligt wurden. Ist das der Fall, können sie die Zahlungen anfechten. Mit einer solchen Insolvenzanfechtung sollen die Werte, die dem Vermögen durch anfechtbare Rechtshandlungen entzogen wurden, in die Insolvenzmasse zurückgeführt werden, um eine gleichmäßige Befriedigung aller Gläubiger zu ermöglichen.</p><p><strong>Welche Rechtshandlungen sind anfechtbar?</strong></p><p>Jede Rechtshandlung, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen wurde und die Insolvenzgläubiger benachteiligt, kann vom Insolvenzverwalter oder Sachwalter angefochten werden. Ein oder mehrere Anfechtungsgründe müssen dabei vorliegen. Zurückgefordert werden können unter anderem:</p><ul><li>Leistungen, die in den letzten drei Monaten vor dem Insolvenzantrag getätigt wurden, um eine bestehende Verpflichtung zu erfüllen. Bedingung: Der Gläubiger wusste von der Zahlungsunfähigkeit oder dem Insolvenzantrag. Steht er dem Schuldner nahe, wird vermutet, dass dies der Fall war.</li><li>Leistungen, die in den letzten drei Monaten vor dem Antrag getätigt wurden, obwohl sie nicht, nicht in der erfolgten Art oder nicht zu der entsprechenden Zeit beansprucht werden durften – sogenannte inkongruente Deckungen. Bei Leistungen im zweiten oder dritten Monat vor dem Antrag muss der Schuldner zudem bereits zahlungsunfähig gewesen sein.</li><li>Schenkungen, die bis zu vier Jahre vor Antrag vorgenommen wurden. Ausgeschlossen sind gebräuchliche Gelegenheitsgeschenke geringen Werts.</li><li>Rückzahlungen eines Gesellschafterdarlehens, die im letzten Jahr vor Insolvenzeröffnung getätigt oder Sicherheiten für ein solches Darlehen, die in den letzten zehn Jahren vor Eröffnung gewährt wurden.</li></ul><p><strong>Tipps zur Risikominimierung bei Kundeninsolvenz</strong></p><p>Um das Risiko zu verringern, dass erhaltene Zahlungen oder Sicherheiten im Rahmen eines Insolvenzverfahrens angefochten werden, können Gläubiger folgende Maßnahmen ergreifen:</p><p><strong>Vor der Krise eines Kunden: </strong></p><ul><li>Zahlungsfähigkeit und das Zahlungsverhalten aller Kunden regelmäßig überprüfen</li><li>Transaktionen und Vereinbarungen nachvollziehbar dokumentieren</li><li>Kundenportfolio streuen, um das Gesamtrisiko zu reduzieren</li><li>Prüfen, ob sich eine Warenkreditversicherung lohnt (Risikoauslagerung)</li></ul><p><strong>Bei erkennbaren finanziellen Schwierigkeiten eines Kunden:</strong></p><ul><li>Bei neuen Aufträgen auf Vorkasse oder Anzahlung bestehen</li><li>Auf einen bargeschäftlichen Leistungsaustausch hinwirken (d. h. Lieferung/Leistungserbringung sowie Rechnungslegung einerseits und Zahlung hierzu anderseits innerhalb von 30 Tagen realisieren)</li><li>Bei Lieferung von Waren einen einfachen/verlängerten/erweiterten Eigentumsvorbehalt in den AGBs vereinbaren, um im Falle einer Insolvenz die Rückgabe der Ware oder zumindest einen Weiterverkaufserlös zu sichern</li><li>Zu hohe Raten im Rahmen von Stundungen, die das Risiko des Nichteinhaltens bergen, vermeiden</li><li>Zurückhaltung bei Dokumentationen über die Korrespondenz zu Ratenzahlungen u. Ä., um keine Kenntnis über finanzielle Probleme des Kunden zu erzeugen</li><li>Nachträgliche Vereinbarung zusätzlicher Sicherheiten, die als inkongruente Deckung angefochten werden könnten, vermeiden</li></ul><p><strong>Verhalten bei Insolvenzanfechtung</strong></p><p>Kommt es zur Insolvenz des Kunden und kontaktiert der Insolvenzverwalter oder Sachwalter die Anfechtungsgegner, sollten diese:</p><ul><li>das entsprechende Schreiben nicht unbeantwortet lassen, sonst kann Klage drohen</li><li>einen Fachanwalt oder insolvenzerfahrenen Rechtsberater einschalten, um alle Angaben genau zu prüfen</li><li>Belege über die angegebenen Sachverhalte anfordern</li><li>eigene Nachweise bereithalten.</li></ul><p><em>Möchten Sie sich vor einer Insolvenzanfechtung schützen oder benötigen Sie Hilfe in einem konkreten Insolvenzfall? Unsere <a href="https://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de/team/insolvenzverwalter/" target="_blank" rel="noopener">Experten</a></em><a href="_wp_link_placeholder"> </a><em> stehen Ihnen zur Verfügung.</em></p>						</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de/schreiben-zu-einer-insolvenzanfechtung-in-der-post-handlungstipps-fur-unternehmer/">Schreiben zu einer Insolvenzanfechtung in der Post? Handlungstipps für Unternehmer</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de">Tiefenbacher Insolvenzverwaltung</a>.</p>
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		<title>Schönberg-Gruppe: gerichtliche Sanierung in Eigenverwaltung eröffnet</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Ilka Stiegler]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 07 Aug 2024 12:47:52 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Eigenverwaltung]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtliche Sanierung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Gute Voraussetzungen für Neuaufstellung von Glasfaserausbau-Spezialisten  (Waldheim, 07. August 2024) Am 01. August wurden am Amtsgericht Chemnitz die gerichtlichen Sanierungsverfahren der Unternehmen der Schönberg-Gruppe eröffnet:&#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de/schonberg-gruppe-gerichtliche-sanierung-in-eigenverwaltung-eroffnet/">Schönberg-Gruppe: gerichtliche Sanierung in Eigenverwaltung eröffnet</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de">Tiefenbacher Insolvenzverwaltung</a>.</p>
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							<p><strong>Gute Voraussetzungen für Neuaufstellung von Glasfaserausbau-Spezialisten</strong></p><p><strong> </strong>(Waldheim, 07. August 2024) Am 01. August wurden am Amtsgericht Chemnitz die gerichtlichen Sanierungsverfahren der Unternehmen der Schönberg-Gruppe eröffnet: Die SchönerTel GmbH und die P &amp; W Bau GmbH waren kürzlich vor allem durch die Krise der Tiefbaubranche in Schieflage geraten und nutzen ein Eigenverwaltungsverfahren, um sich neu aufzustellen. Die SchönerTel GmbH hat sich auf den Glasfaserausbau spezialisiert, während sich die P &amp; W Bau GmbH besonders auf die Verwaltung und Vermietung eines für den Breitbandausbau erforderlichen Maschinenparks konzentriert.</p><p>Im Rahmen der eröffneten Eigenverwaltung behält Geschäftsführer Andreas Schönberg weiter die operative Leitung, während er von Sanierungsexperten wie Simon Leopold unterstützt wird. „Unser Ziel, den Geschäftsbetrieb auch in der derzeitigen Situation aufrechtzuerhalten haben wir bisher erreicht. Dank der stabilen Auftragslage sind die Voraussetzungen dafür auch im eröffneten Verfahren weiter gegeben. Zudem konnten wir in den letzten Wochen bereits strukturelle Verbesserungen bei den internen Prozessen voranbringen. Es wurden beispielsweise Abläufe in der Verwaltung optimiert. Diesen Push werden wir weiter nutzen“, sagt Leopold, Geschäftsführer der ABG Consulting-Partner GmbH und Co. KG. Der Spezialist steht der Schönberg-Gruppe bei ihrer Neuaufstellung als Sanierungsgeschäftsführer zur Seite.</p><p>Geschäftsführer Andreas Schönberg erklärt zudem: „Wir gehen unter guten Vorzeichen in die jetzige Eröffnung. Unsere Baustellen sind besetzt, unsere Mitarbeiter und Kunden stehen hinter uns und die Subunternehmen ziehen mit. Darüber sind wir froh und entsprechend zuversichtlich für das weitere Verfahren.“ Die Löhne und Gehälter der Belegschaft wurden in den letzten drei Monaten durch das Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit gesichert, nun werden sie wieder aus dem operativen Geschäft erwirtschaftet.</p><p><strong>Lösung über Investor angestrebt</strong></p><p>Seit den Anträgen auf gerichtliche Sanierung in Eigenverwaltung Anfang Juni 2024 hatte das Amtsgericht im sogenannten vorläufigen Verfahren geprüft, ob die Unternehmen der Schönberg-Gruppe sanierungsfähig sind. Dem Generalbevollmächtigten Rechtsanwalt Stefan Ettelt von der Kanzlei Kulitzscher &amp; Ettelt zufolge ist die jetzige Eröffnung vor allem auch ein Vertrauensbeweis: „Dass das Gericht nicht einmal zwei Monate nach der Antragsstellung das Eigenverwaltungsverfahren eröffnet, ist ein eindeutiges Signal für die Unternehmen und das Sanierungsteam. Wir werden diesen Rückhalt, die solide Auftragslage und den stabilen Geschäftsbetrieb nutzen, um eine dauerhafte Lösung für die Gruppe zu finden.“ In der Position des Generalbevollmächtigten steht der Rechtsanwalt der Geschäftsführung in allen insolvenzrechtlichen Fragen zur Seite.</p><p>Die aussichtsreichste Option für die Gruppe bestehe derzeit im Einstieg eines Investors. In den nächsten Wochen werde dabei geprüft, welche Lösung die beste dafür ist. „Im Sanierungsteam sind wir überzeugt davon, das Verfahren noch im Laufe dieses Jahres abschließen zu können“, so der Generalbevollmächtigte.</p><p><strong>Schieflage durch Krise im Tiefbau-Sektor</strong></p><p>Die sächsische Unternehmensgruppe wuchs durch den in den letzten Jahren intensiv vorangetriebenen Kabel- und Breitbandausbau sehr stark. Die SchönerTel GmbH nahm im Zuge dessen in Ostdeutschland umfassend an öffentlichen Ausschreibungen teil. Zudem startete das Unternehmen eine Vielzahl an bundesweiten Erschließungsprojekten für Mobilfunk- und Stromanbieter. Dabei wurden auch die Kapazitäten an Maschinen, Lkw, Baggern, Kabelpflügen und Bohranlagen deutlich ausgebaut. Das Wachstum kam jedoch zuletzt durch die Verkettung unterschiedlicher Umstände zum Erliegen: Durch die Rezession im Tiefbaugewerbe ergaben sich massive Auftragsrückgänge; Kunden verschoben Projekte oder zogen sich gänzlich davon zurück. Getätigte Investitionen, etwa in einen größeren Maschinenpark, rechneten sich nicht mehr und belasteten die Liquidität. Hinzu kamen unter anderem Verzögerungen auf den Baustellen und die Preisbindung bei Altprojekten, die nicht nachverhandelt werden konnten. Entsprechend überstiegen ihre Kosten durch Preissteigerungen bei Material und Energie die Erträge.</p><p>Da die Unternehmen der Schönberg-Gruppe ihre fälligen Verbindlichkeiten nicht mehr aus den zur Verfügung stehenden liquiden Mitteln begleichen konnten, meldete der Geschäftsführer am 03. beziehungsweise 06. Juni 2024 pflichtgemäß eine gerichtliche Sanierung an. Zur Überwachung der eigenverwaltenden Geschäftsführung im Sinne der Gläubiger hat das Gericht als Sachwalter Rechtsanwalt Dr. Nils Freudenberg von der Kanzlei Tiefenbacher Insolvenzverwaltung I Restrukturierung bestellt. Er sieht die Neuaufstellung des Unternehmens ebenfalls mit Zuversicht. „Es gab bereits in den vergangenen Wochen einen konstruktiven Austausch zwischen den Unternehmen und dem eingesetzten Gläubigerausschuss. Die intensive Kommunikation und der Wille zu einer gemeinsamen Lösung werden auch das eröffnete Verfahren voranbringen. Ich sehe jedenfalls gute Bedingungen für die zeitnahe und dauerhafte Sanierung der Schönberg-Gruppe“, sagt Sachwalter Freudenberg.</p><p><strong>Über die SchönerTel GmbH / die Schönberg-Gruppe</strong></p><p>Die SchönerTel GmbH wurde 2016 gegründet und hat ihren Sitz im sächsischen Waldheim. Sie hat sich auf den Ausbau von Glasfasernetzen spezialisiert. Sie bietet ihren Kunden dabei die Konzeption, Planung, Betreuung und letztlich die Umsetzung aller Baumaßnahmen für ein hochmodernes Netz, mit einem Glasfaseranschluss für jedes Haus, einem eigenen Telefonnetz und einem breitbandigen Anschluss des Stadtnetzes an das weltweite Internet an. Zu den Kunden der SchönerTel GmbH zählen Telekommunikationsunternehmen, Stadtwerke, Gemeinden, Energieunternehmen und private Investoren. Die angebotenen Leistungen sind geprägt von nachhaltigen Ausbaukonzepten, Kosteneffektivität, Preistauglichkeit, zügiger Umsetzung von Kundenwünschen und Zuverlässigkeit. Gemeinsam mit den Kunden entwickelt das Unternehmen ein Ausbau- und Materialkonzept, das in allen erforderlichen Bereichen auf das Erschließungsgebiet angepasst ist. Die Schwestergesellschaft P &amp; W Bau GmbH hält die für den Netzausbau erforderlichen Maschinen und Fahrzeuge bereit und vermietet diese. Die Gruppe beschäftigt insgesamt circa 160 Mitarbeiter.</p><p><a href="http://www.schoenertel.de" target="_blank" rel="noopener">www.schoenertel.de</a></p><p><strong>Kontakt Sachwalter:</strong></p><p>Rechtsanwalt Dr. Nils Freudenberg</p><p>Tiefenbacher Insolvenzverwaltung I Restrukturierung</p><p>Telefon: +49 371 38 22 60</p><p>E-Mail: <a href="mailto:freudenberg@tiefenbacher.de">freudenberg@tiefenbacher.de</a></p><p> </p><p><strong>Pressekontakt: </strong></p><p>Ilka Stiegler</p><p>ABG Marketing GmbH</p><p>Telefon: +49 351 43755 11</p><p>E-Mail: <a href="mailto:stiegler@abg-partner.de">stiegler@abg-partner.de</a></p><p><a href="http://www.abg-marketing.de" target="_blank" rel="noopener">www.abg-marketing.de</a></p><p> </p>						</div>
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		<title>Mieterinsolvenz: Ansprüche des Vermieters</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Tiefenbacher Insolvenzverwaltung]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 18 Mar 2024 14:01:45 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Insolvenzrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ist ein Wohnungsmieter insolvent, hat das verständlicherweise Auswirkungen auf den Vermieter. Welche Rechte dieser hat und was sowohl vor einem eröffneten Insolvenzverfahren als auch währenddessen&#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de/mieterinsolvenz-ansprueche-des-vermieters/">Mieterinsolvenz: Ansprüche des Vermieters</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de">Tiefenbacher Insolvenzverwaltung</a>.</p>
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							<p><em>Ist ein Wohnungsmieter insolvent, hat das verständlicherweise Auswirkungen auf den Vermieter. Welche Rechte dieser hat und was sowohl vor einem eröffneten Insolvenzverfahren als auch währenddessen wichtig ist, klären wir im Beitrag.</em></p><p>Wird ein Mieter insolvent, ist zunächst zu klären, ob der Vermieter zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung dem Mieter die Wohnung schon überlassen hat. Ist das nicht der Fall, können sowohl Vermieter als auch Insolvenzverwalter von ihrem insolvenzbedingten Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Tritt der Insolvenzverwalter vom Mietvertrag zurück, kann der Vermieter wegen vorzeitiger Beendigung des Vertragsverhältnisses Schadenersatz verlangen.</p><p><strong>Kündigungssperre während des Insolvenzverfahrens</strong></p><p>Nach Antragstellung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird eine Kündigung aufgrund von Rückständen vor der Antragsstellung nicht als gültiger Kündigungsgrund betrachtet. Stattdessen tritt eine Kündigungssperre in Kraft. Die Sperre gilt nicht, wenn Zahlungsrückstände nach dem Insolvenzantrag eingetreten sind. In diesem Fall kann der Vermieter das Verhältnis ab einem Rückstand von zwei Monatsmieten fristlos kündigen. Was jederzeit möglich bleibt, ist eine zivilrechtliche Kündigung, etwa wegen Eigenbedarf.</p><p><strong>Mietzinsforderungen und rückständige Betriebskosten</strong></p><p>Betriebskosten, die bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind, sowie angefallene Mieten aus diesem Zeitraum können grundsätzlich nur als Insolvenzforderungen zur Insolvenztabelle angemeldet werden, wobei hierauf in der Regel nur eine Quote von etwa drei bis fünf Prozent entfällt. Mieten, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig werden, stellen Masseverbindlichkeiten dar, die vom Insolvenzverwalter aus der Insolvenzmasse bezahlt werden, solange diese ausreicht. Sollte der Verwalter dem nicht nachkommen, kann der Vermieter seine Ansprüche einklagen und durch Zwangsvollstreckung beitreiben lassen.</p><p>Das Insolvenzrecht ermöglicht es dem Verwalter allerdings, eine schriftliche Enthaftungserklärung abzugeben, die an die Stelle des Kündigungsrechts tritt. Damit können Mietzinsansprüche, die nach Ablauf einer Frist von maximal drei Monaten fällig werden, im Insolvenzverfahren nicht mehr geltend gemacht werden. Gibt der Verwalter die Erklärung ab, so kann der Vermieter wegen der Folgen der Erklärung Schadenersatz verlangen.</p><p><strong>Das Vermieterpfandrecht </strong></p><p>Bei ausstehenden Forderungen kann in Einzelfällen das Vermieterpfandrecht eine wichtige Rolle spielen. Dieses Recht ermöglicht es dem Vermieter, Ansprüche auf abgesonderte Befriedigung aus den pfändbaren Gegenständen des Mieters zu erheben, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens in die Wohnung gebracht wurden. Das heißt vereinfacht gesagt: Der Vermieter wird in diesem Fall bevorzugt aus dem Erlös der durch den Insolvenzverwalter verwerteten Gegenstände befriedigt.</p><p><strong>Verfahren nach Beendigung des Mietverhältnisses </strong></p><p>Endet das Mietverhältnis während des Insolvenzverfahrens, ist der Insolvenzverwalter zur Herausgabe der Wohnung verpflichtet. Entstehende Räumungskosten kann der Vermieter in der Regel als gewöhnliche Insolvenzforderung beim Verwalter anmelden.</p><p><em>Sie möchten sich als Vermieter eingehender über Ihre Rechte im Falle einer Mieterinsolvenz informieren oder benötigen in einem konkreten Fall Unterstützung? Dann melden Sie sich gern bei unserem <a href="https://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de/team/insolvenzverwalter/dr-nils-freudenberg/" target="_blank" rel="noopener">Experten</a>.</em></p>						</div>
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