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	<title>Insolvenzverwalter Archive - Tiefenbacher Insolvenzverwaltung</title>
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		<title>Insolvenzverwalter und Sachwalter: So unterscheiden sie sich</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Melanie Rausch]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 17 Feb 2025 08:04:41 +0000</pubDate>
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<p>Der Beitrag <a href="https://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de/insolvenzverwalter-und-sachwalter-so-unterscheiden-sie-sich/">Insolvenzverwalter und Sachwalter: So unterscheiden sie sich</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de">Tiefenbacher Insolvenzverwaltung</a>.</p>
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		<title>Die Ermittlung und Verteilung der Insolvenzmasse</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Melanie Rausch]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 20 Jan 2025 07:47:53 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Insolvenzmasse]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ziel eines Insolvenzverfahrens ist es, die beteiligten Gläubiger des insolventen Unternehmens bestmöglich zu befriedigen. Einfach gesagt heißt das: Der Schuldner muss seine Schulden begleichen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de/die-ermittlung-und-verteilung-der-insolvenzmasse/">Die Ermittlung und Verteilung der Insolvenzmasse</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de">Tiefenbacher Insolvenzverwaltung</a>.</p>
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							<p><em>Ziel eines Insolvenzverfahrens ist es, die beteiligten Gläubiger des insolventen Unternehmens bestmöglich zu befriedigen. Einfach gesagt heißt das: Der Schuldner muss seine Schulden begleichen. Umgesetzt wird dies mit der sogenannten Insolvenzmasse. Was steckt dahinter, wie wird sie ermittelt und werden alle Gläubiger gleichberechtigt befriedigt?</em></p><p>Die Insolvenzmasse ist das gesamte Vermögen, das einem insolventen Unternehmen zur Zeit der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gehört und das während des Verfahrens entsteht. In die Masse fallen bewegliche und unbewegliche Sachen, Rechte und Forderungen. Darunter etwa Fahrzeuge, Maschinen, Büromöbel, Immobilien, Grundstücke, Mieteinnahmen, Lizenzen und Patente. Ausgeschlossen sind nicht pfändbare Gegenstände wie Urheberrechte und – bis auf Ausnahmen – das Privatvermögen von Gesellschaftern.</p><p>Im eröffneten Verfahren erlangt der eingesetzte Insolvenzverwalter die Verfügungsbefugnis über das Vermögen, das der Insolvenzmasse zugerechnet wird. In der Folge veräußert er die Massegegenstände und verteilt den Erlös an die Gläubiger. Dabei gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Gläubiger: Jeder Gläubiger erhält dieselbe prozentuale Quote aus der Masse. Allerdings sind einige von dieser Gleichbehandlung ausgeschlossen und werden bevorzugt oder nachrangig befriedigt. Dadurch ergibt sich eine bestimmte Reihenfolge bei der Verteilung der Insolvenzmasse.</p><p><strong>Erste Schritte bei der Ermittlung und Verteilung der Masse</strong></p><p>Zu Beginn eines Insolvenzverfahrens dokumentiert und analysiert der Insolvenzverwalter alle Vermögensgegenstände des entsprechenden Unternehmens und stellt fest, welche zur Insolvenzmasse gehören. Diese ursprüngliche Masse wird auch „Ist-Masse“ genannt. Anschließend werden Gegenstände aus der Masse entfernt:</p><p><strong>1. Aussonderungsgegenstände:</strong> Diese befinden sich eigentlich im Eigentum Dritter und wurden vom Schuldner beispielsweise unter Eigentumsvorbehalt erworben und noch nicht vollständig abbezahlt. Die Eigentümer haben das Recht auf Aussonderung, also Herausgabe aus der Masse.</p><p><strong>2. Absonderungsgegenstände: </strong>Gläubiger, die einen Vermögensgegenstand in der Masse vor der Insolvenz des Schuldners etwa durch ein Pfandrecht abgesichert haben, haben das Recht auf bevorzugte Erfüllung ihrer Forderungen. Ihnen wird der Erlös aus der Verwertung dieser Gegenstände also vorrangig ausgezahlt.</p><p><strong>3. Aufrechnungen: </strong>Schulden das insolvente Unternehmen und einer seiner Gläubiger einander gleichartige Leistungen, können diese aufgerechnet werden. Dadurch lassen sich die Forderungsrechte aufheben.</p><p><strong>Die Auszahlung der Masse- und Insolvenzgläubiger </strong></p><p>Die übriggebliebene Insolvenzmasse, auch Soll-Masse genannt, wird anschließend genutzt, um die verbliebenen Gläubiger zu befriedigen. Bevorzugt behandelt werden hier die Massegläubiger. Deren Ansprüche, die Masseforderungen, sind durch oder während des Verfahrens entstanden – etwa Gerichtskosten oder Ansprüche aus Verträgen oder Lieferungen während dieser Zeit. Die Massegläubiger können volle Befriedigung aus der Masse beanspruchen.</p><p>Danach werden die ungesicherten Insolvenzgläubiger aus der übrigen Teilungsmasse befriedigt. Ihre Insolvenzforderungen sind schon vor Eröffnung des Verfahrens entstanden und wurden nicht durch etwa Absonderungsrechte abgesichert. Sollte nach vollständiger Befriedigung der Insolvenzgläubiger Restmasse übrig bleiben, steht diese für nachrangige Forderungen zur Verfügung. Darunter etwa Kosten, die Gläubigern durch die Teilnahme am Verfahren entstehen.</p><p><em>Sie brauchen insolvenzrechtliche Unterstützung? Wir sind für Sie da. Melden Sie sich gern bei unserem <a href="https://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de/team/insolvenzverwalter/dr-norman-haering/" target="_blank" rel="noopener">Experten.</a></em></p>						</div>
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		<title>Vertrauen erhalten in der Insolvenz: richtiges Stakeholder-Management</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Melanie Rausch]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 10 Jan 2025 09:25:02 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>In einer Insolvenz entscheidet oftmals das Vertrauen von Kunden, Mitarbeitern oder Lieferanten über den Erfolg des Verfahrens. Doch gerade in einer Krise ist der Erhalt&#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de/vertrauen-erhalten-in-der-insolvenz-richtiges-stakeholder-management/">Vertrauen erhalten in der Insolvenz: richtiges Stakeholder-Management</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de">Tiefenbacher Insolvenzverwaltung</a>.</p>
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							<p><em>In einer Insolvenz entscheidet oftmals das Vertrauen von Kunden, Mitarbeitern oder Lieferanten über den Erfolg des Verfahrens. Doch gerade in einer Krise ist der Erhalt dieses Vertrauens eine Herausforderung. Es braucht ein effektives Stakeholder-Management.</em></p><p>Eine Insolvenz zu überstehen, ein angeschlagenes Unternehmen zu sanieren, Investoren zu finden und den Betrieb nach der Insolvenz erfolgreich weiterzuführen, ist ohne Unterstützung kaum möglich. Sie ist in einer Krise aber keine Selbstverständlichkeit. Im Gegenteil: Oft kommt es zu Zurückhaltung und Unsicherheit bei den Personen und Institutionen, die von der Insolvenz betroffen sind, etwa Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten, Geldgeber, Versicherer und Aufsichtsbehörden.</p><p>Um sich die Unterstützung dieser Stakeholder zu sichern, ist es in einer Insolvenz daher umso wichtiger, ihr Vertrauen zu erhalten. Dafür sollte das Management der einzelnen Stakeholder-Interessen nicht dem Zufall überlassen, sondern aktiv betrieben werden.</p><p><strong>Stakeholder-Management in drei Schritten </strong></p><p>Unter dieser Art von Management ist die Identifikation und Analyse der für den Insolvenzfall wichtigen Stakeholder sowie die passende Kommunikation mit ihnen zu verstehen.</p><ol><li><strong>Relevante Stakeholder identifizieren</strong></li></ol><p>Im ersten Schritt werden alle Personen, Unternehmen und weiteren Institutionen bestimmt, die von der Insolvenz des Betriebs direkt oder indirekt betroffen sind und Einfluss auf das Verfahren nehmen können. Auf wessen Mitarbeit ist das Unternehmen während des Insolvenzverfahrens angewiesen? Wer ist künftig strategisch relevant? Wer könnte die Insolvenz möglicherweise erschweren? <strong>Praxistipp:</strong> Die Stakeholder-Identifikation ist ein kontinuierlicher Prozess. In verschiedenen Phasen der Insolvenz können neue Akteure relevant werden – andere an Bedeutung verlieren.</p><ol start="2"><li><strong>Stakeholder analysieren</strong></li></ol><p>Nicht jeder Stakeholder hat den gleichen Einfluss auf den Ausgang der Insolvenz. Daher muss nicht für jeden das gleiche Maß an Überzeugungskraft eingesetzt werden. Stattdessen sollten insolvente Unternehmen strategisch vorgehen und die einzelnen Akteure zunächst bewerten, um sie zu priorisieren. Bewertet wird meist unter anderem nach:</p><ul><li><strong>Betroffenheit:</strong> Was ändert sich für den Stakeholder durch die Insolvenz?</li><li><strong>Einstellung:</strong> Steht der Betroffene den Änderungen negativ oder positiv gegenüber?</li><li><strong>Einfluss: </strong>Hat die Person oder Institution einen großen oder geringen Einfluss auf die Insolvenz?</li></ul><p>Je höher ihre Betroffenheit und ihr Einfluss, desto bedeutsamer sind Stakeholder für das Unterfangen. <strong>Praxistipp:</strong> Während des Verfahrens kann sich einiges ändern. Daher sollte die Analyse mehrfach durchgeführt werden.  </p><ol start="3"><li><strong>Handlungsstrategien entwickeln</strong></li></ol><p>Sind die relevanten Stakeholder ermittelt und bewertet, können Maßnahmenpläne erstellt werden, um Vertrauen zu gewinnen und Interessenkonflikte zu vermeiden. Wichtig dabei ist es, die Bedürfnisse und Bedenken aller Stakeholder zu verstehen sowie ernst zu nehmen und sie je nach Einfluss unterschiedlich zu betreuen. So sollte – oder muss – den wichtigsten Akteuren im Insolvenzverfahren ein gewisses Mitspracherecht eingeräumt werden. Weniger priorisierte Stakeholder sind – etwa in regelmäßigen Meetings, Pressemeldungen und E-Mails – über Entwicklungen zu informieren. Es gilt, alle Stakeholder auf dem Laufenden zu halten und die wichtigsten aktiv einzubinden.</p><p><em>Sie möchten Ihre Stakeholder effektiv managen – gerade im Insolvenzfall? Wir unterstützen Sie dabei. Melden Sie sich einfach bei unserem <a href="https://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de/team/insolvenzverwalter/dr-nils-freudenberg/" target="_blank" rel="noopener">Experten</a></em> <em>.</em></p>						</div>
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		<p>Der Beitrag <a href="https://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de/vertrauen-erhalten-in-der-insolvenz-richtiges-stakeholder-management/">Vertrauen erhalten in der Insolvenz: richtiges Stakeholder-Management</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de">Tiefenbacher Insolvenzverwaltung</a>.</p>
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		<title>Insolvenz und GbR: Was ist besonders?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Melanie Rausch]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 18 Nov 2024 08:23:17 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Das Thema Insolvenz bringt rings um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) erhebliche Risiken und rechtliche Besonderheiten mit sich – sowohl für das Unternehmen als auch&#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de/insolvenz-und-gbr-was-ist-besonders/">Insolvenz und GbR: Was ist besonders?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de">Tiefenbacher Insolvenzverwaltung</a>.</p>
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							<p><em>Das Thema Insolvenz bringt rings um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) erhebliche Risiken und rechtliche Besonderheiten mit sich – sowohl für das Unternehmen als auch für dessen Gesellschafter. Hier erfahren Sie, welche spezifischen Regelungen und Haftungsfragen im Insolvenzfall gelten und welche Maßnahmen Gesellschafter ergreifen können, um sich bestmöglich abzusichern.</em></p><p>Eine GbR ist eine Personengesellschaft, die aus mindestens zwei natürlichen oder juristischen Personen besteht, die ein bestimmtes gemeinsames Ziel erreichen wollen. Sie unterliegt hauptsächlich dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und wird deshalb auch als BGB-Gesellschaft bezeichnet. Die Rechtsform ist besonders beliebt, da:</p><ul><li>eine GbR unkompliziert und kostengünstig gegründet werden kann,</li><li>sie sich sowohl für Gewerbetreibende und Freiberufler als auch für Praxis- oder Arbeitsgemeinschaften   eignet und </li><li>für die Gründung kein Mindeststammkapital notwendig ist.</li></ul><p>Allerdings haften die Gesellschafter einer GbR unbeschränkt mit dem Gesellschafts- und ihrem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten des Unternehmens.</p><p><strong>Die Besonderheiten einer GbR-Insolvenz</strong></p><p>Wird eine GbR zahlungsunfähig oder überschuldet sie sich, sollte rechtzeitig Insolvenz angemeldet werden. Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften besteht zwar keine explizite gesetzliche Insolvenzantragspflicht, da die Gesellschafter aber unbeschränkt haften, können sie im Falle einer verspäteten Insolvenzanmeldung persönlich haftbar gemacht werden. Somit gilt eine mittelbare Antragspflicht.</p><p>Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird die GbR in der Regel aufgelöst. Der Insolvenzverwalter übernimmt die Abwicklung und kümmert sich um die gerechte Verteilung des verbleibenden Vermögens an die Gläubiger. Diese können ihre Forderungen nicht individuell einziehen; es gilt die sogenannte Durchsetzungssperre: Nur der Insolvenzverwalter darf Haftungsansprüche geltend machen. Die Ansprüche der Gläubiger werden demnach von ihm gebündelt eingetrieben, um eine faire Verteilung zu sichern. Die Sperre gilt nur für Verbindlichkeiten der insolventen Gesellschaft. Ansprüche, die direkt gegen einen Gesellschafter bestehen können auch von einzelnen Gläubigern eingeklagt werden.</p><p><strong>Praxistipp:</strong> Um das Haftungsrisiko für einzelne Gesellschafter zu verringern, sollte bei Vertragsabschlüssen darauf geachtet werden, dass allein die Gesellschaft Vertragspartner wird – nicht die handelnde Person.</p><p><strong>Die Folgen der Insolvenz eines GbR-Gesellschafters</strong></p><p>Wenn ein Gesellschafter einer GbR insolvent wird, scheidet er aus dem Unternehmen aus und die verbliebenen Gesellschafter können die GbR fortführen – es sei denn nach dem Ausscheiden verbleibt nur ein Gesellschafter. Dies ist seit Januar 2024 gesetzlich verankert. Zuvor musste im Gesellschaftsvertrag explizit geregelt werden, dass die GbR auch bei Insolvenz eines Gesellschafters fortbestehen kann. Andernfalls wurde die GbR automatisch aufgelöst.</p><p>Nach dem Ausscheiden des insolventen Gesellschafters fällt dessen Anteil am Gesellschaftsvermögen den übrigen Gesellschaftern zu. Diese sind allerdings verpflichtet:</p><ul><li>Gegenstände, die der insolvente Gesellschafter dem Betrieb zur Verfügung gestellt hat, an den Insolvenzverwalter herauszugeben.</li><li>eine Abfindung in Höhe des Geschäftsanteils des ausscheidenden Gesellschafters an den Insolvenzverwalter zu zahlen.</li></ul><p><em>Sie möchten sich über die Folgen einer GbR-Insolvenz näher informieren, persönliche Haftungsrisiken minimieren oder eine konkrete Abwicklung strukturiert und gesetzeskonform gestalten? Wir unterstützen Sie gern. Melden Sie sich einfach bei unseren <a href="https://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de/team/insolvenzverwalter/" target="_blank" rel="noopener">Experten</a></em> .</p>						</div>
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		<title>Erfolgreiche gerichtliche Sanierung der Berlin Textil GmbH</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Ilka Stiegler]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 15 Nov 2024 09:23:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Insolvenz]]></category>
		<category><![CDATA[Insolvenzrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Insolvenzverwalter]]></category>
		<category><![CDATA[Restrukturierung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Kundendaten wie Name, Adresse, Auftragshistorie und IBAN stellen einen zentralen wirtschaftlichen Wert für Unternehmen dar. Der Schutz dieser Daten ist in allen Betriebslagen zu gewährleisten&#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de/erfolgreiche-gerichtliche-sanierung-der-berlin-textil-gmbh/">Erfolgreiche gerichtliche Sanierung der Berlin Textil GmbH</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de">Tiefenbacher Insolvenzverwaltung</a>.</p>
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							<p><strong>Textilveredler kann mithilfe von Investor weitermachen</strong></p><p>(Berlin, 15. November 2024) In dem am 1. August 2024 am Amtsgericht Charlottenburg eröffneten Insolvenzverfahren der Berlin Textil GmbH konnte eine Lösung zum Erhalt des Unternehmens gefunden werden. „Ich freue mich sehr, dass der Berliner Textilveredler durch den gelungenen Asset Deal trotz der schwierigen Gesamtwirtschaftslage gerettet und nach der Klärung finaler Formalitäten letztlich aus der Insolvenz entlassen werden kann. Ich danke allen Beteiligten für ihre Ausdauer und ihre Lösungsbereitschaft“, sagt Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Nils Freudenberg von der Kanzlei Tiefenbacher Insolvenzverwaltung I Restrukturierung.</p><p><strong>Arbeitsplätze und Standort erhalten</strong></p><p>Mit Wirkung zum 1. November 2024 übernahm eine Tochtergesellschaft der Spread Group (sprd.net AG) den Produktionsstandort sowie den Geschäftsbetrieb von BerlinTextil als Investor und erhält 24 der Arbeitsplätze. Zudem bleibt auch der Name des Unternehmens erhalten und der bisherige Geschäftsführer trägt weiter die Umsatz- und Marktverantwortung des Betriebs.</p><p>Der Investor Spread Group ist ein globaler Anbieter individualisierter Fashion- und Lifestyleprodukte im Konsumenten- – unter anderem mit der Marke Spreadshirt – und im B2B-Bereich – hier in den Sektoren Corporate Fashion, Employer Branding, Merchandise, Bandmerch und Festivals. Das Unternehmen hat Betriebsstätten unter anderem in Berlin, Leipzig, Pittsburgh und Las Vegas. Durch die übertragende Sanierung kann nicht nur das Krisenunternehmen neu aufgestellt und fortgeführt werden, durch die Expertise und den Marktzugang des Übernehmers ergeben sich auch Synergien auf beiden Seiten. „Mit der Übernahme von BerlinTextil erschließen wir großes Potenzial, unser B2B-Geschäft weiter auszubauen und unsere Produktionskapazitäten zu stärken,“ erklärt Frank Bartelt, COO der Spread Group und fügt hinzu: „BerlinTextil bringt nicht nur hochwertige Veredelungstechniken mit, sondern auch ein erfahrenes Team, das perfekt in unsere Qualitätsstandards und Servicekultur passt. Diese Integration ermöglicht uns, künftig noch schneller und flexibler auf Kundenanforderungen zu reagieren und unsere Position im Bereich maßgeschneiderter Merchandise- und Teamwear-Lösungen weiter auszubauen.“ Ziel sei es, BerlinTextil als Kompetenzzentrum für veredelte Textilien innerhalb der Spread Group zu etablieren und den Kunden in Europa ein noch breiteres Spektrum an Individualisierungsmöglichkeiten zu bieten. Durch die enge Verzahnung der B2B-Marken Spreadshirt Pro und SPREADlive könne die Spread Group gezielt Synergien schaffen, die zu einer höheren Effizienz und mehr Innovationskraft im gesamten Unternehmen führten. Heißt es von Investorenseite.</p><p>„Aufgrund des guten Angebotsportfolios, eines breiten Kundenstamms und einer hohen Spezialisierung rechneten sich alle Beteiligten bereits früh im Verfahren gute Chancen für BerlinTextil aus und haben die Investorensuche entsprechend zeitnah angestoßen. Nichtsdestotrotz war diese aufgrund der angespannten Gesamtwirtschaftslage eine Herausforderung“, sagt Insolvenzverwalter Dr. Freudenberg. Dennoch sei es schließlich gelungen, das kriselnde Unternehmen erfolgreich zu übertragen und auch den Vermieter für den Standorterhalt weiter mit an Bord zu behalten.</p><p>Der entsprechende M&amp;A-Prozess wurde von der ADWIN Consulting GmbH verantwortet. Deren Experten hatten gezielt geeignete und aussichtsreiche Interessenten aus der Textilbranche angesprochen. Während der gesamten Zeit nach der Insolvenzeröffnung konnte Insolvenzverwalter Freudenberg darüber hinaus auch den Geschäftsbetrieb ungeachtet des gesamtwirtschaftlich schwierigen Umfelds uneingeschränkt aufrechterhalten.</p><p><strong>Ursachen: schwierige Gesamtwirtschaft und familiäre Gründe</strong></p><p>Der Berliner Textilveredler bedient seit über 15 Jahren Firmen- und Endkunden mit Textildrucken, Textilstickereien, Laserbranding und anderen Angeboten. Zu den B2B-Kunden gehören große internationale Musiklabels ebenso wie Merchandise-Anbieter. Das Unternehmen ist dynamisch gewachsen und hat sich über die Jahre einen Namen bei seinen Kunden gemacht. Dennoch geriet es infolge familiärer Gründe und der nur langsamen Erholung der Veranstaltungs- und Merchandise-Branche nach Corona, der Billig-Konkurrenz aus Fernost und der gesamtwirtschaftlichen Rezession in eine schwierige Lage. Die Liquiditätssituation konnte außergerichtlich nicht mehr verbessert werden, weshalb der Geschäftsführer pflichtgemäß und folgerichtig eine gerichtliche Sanierung anmeldete.</p><p><strong>Über die Berlin Textil GmbH</strong></p><p>BerlinTextil ist eine Textilstickerei und Textildruckerei mit aktuell 24 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Herzen Berlins. Seit über 15 Jahren vertrauen sowohl End- als auch Unternehmenskunden aus ganz Deutschland und darüber hinaus dem Textilveredler. Die moderne Produktion bringt durch unterschiedliche Arten der Veredelung nahezu jede Idee auf T-Shirts, Textilien und andere Produkte. Ob Textildruck, Textilstickerei oder Laserbranding, Aufnäher, Webetiketten oder Patches – BerlinTextil setzt individuelle Vorgaben und Ideen zuverlässig und effektiv um. Zum Angebot gehören neben einem Nähservice auch Onlineshops für veredelte Arbeitsbekleidung. Bei der Produktion setzt der Textilveredler auf höchste Umweltstandards, Nachhaltigkeit, Regionalität und öko-geprüfte Materialien.</p><p><a href="https://berlintextil.de/" target="_blank" rel="noopener">https://berlintextil.de</a></p><p><strong>Über Tiefenbacher Insolvenzverwaltung I Restrukturierung </strong></p><p>Tiefenbacher Rechtsanwälte betreut mit 55 Rechtsanwälten und über 130 Mitarbeitern bundesweit und international agierende, große und mittelständische Unternehmen, Banken sowie Finanzdienstleister. Im Bereich Insolvenzverwaltung I Restrukturierung sind an 16 Standorten 70 Mitarbeiter tätig, die das gesamte Portfolio der Verwalteraufgaben abdecken und bereits mehr als 5.000 Verfahren betreut haben. Seit über 40 Jahren strebt die Kanzlei Tiefenbacher eine Fortführung von schuldnerischen Unternehmen in der Insolvenz und anschließend eine übertragende Sanierung oder ein Planverfahren an – immer mit den Zielen: bestmögliche Gläubigerbefriedigung sowie Erhalt von Unternehmen und Arbeitsplätzen.</p><p><strong>Über Spread Group</strong></p><p>Spread Group ist ein globaler Anbieter individualisierter Fashion- und Lifestyle-Produkte. Mit den Marken Spreadshirt, Spreadshirt Pro Teamshirts, Spreadshop und SPREADLive bietet sie Konsumenten, Unternehmen und Content Creators digitale Services zur Individualisierung von Fashion- und Lifestyle-Produkten an. Mit dem Fashion Tech Fund Spread Ventures investiert Spread Group gezielt in junge Technologie-Unternehmen, die Spread Groups Vision einer nachhaltigeren Fashion-Produktion oder -Distribution teilen. Der Made-to-Order-Pionier wurde 2002 in Leipzig gegründet und betreibt heute vier Produktionsstätten in den USA und Europa. Im Jahr 2022 fertigte Spread Group für Kunden in mehr als 170 Ländern über zehn Millionen Produkte auf Bestellung und erzielte einen Umsatz von mehr als 175 Millionen Euro.</p><p><strong>Kontakt Insolvenzverwalter:</strong></p><p>Rechtsanwalt Dr. Nils Freudenberg</p><p>Tiefenbacher Insolvenzverwaltung I Restrukturierung</p><p>Telefon: +49 341 99 38 770</p><p>E-Mail: <a href="mailto:leipzig@tiefenbacher.de">leipzig@tiefenbacher.de</a></p><p><a href="http://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de" target="_blank" rel="noopener">www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de</a></p><p> </p><p><strong>Kontakt Investorenprozess:</strong></p><p>Andreas Willems, Geschäftsführer</p><p>ADWIN Consulting GmbH</p><p>Telefon: +49 22 4195 99 60</p><p>E-Mail: <a href="mailto:info@adwin-consulting.de">info@adwin-consulting.de</a></p><p><a href="http://www.adwin-consulting.de" target="_blank" rel="noopener">www.adwin-consulting.de</a></p><p><strong> </strong></p><p><strong>Pressekontakt: </strong></p><p>Ilka Stiegler</p><p>ABG Marketing GmbH</p><p>Telefon: +49 351 43755 11</p><p>E-Mail: <a href="mailto:stiegler@abg-partner.de">stiegler@abg-partner.de</a></p><p><a href="http://www.abg-marketing.de" target="_blank" rel="noopener">www.abg-marketing.de</a></p>						</div>
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		<title>Insolvenzanfechtung: Kein Rückgewähranspruch im eröffneten Verfahren, wenn die Rückführung bereits vorab erfolgte</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Diana Nestler]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 15 Jun 2023 12:27:10 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Insolvenz]]></category>
		<category><![CDATA[Insolvenzverwalter]]></category>
		<category><![CDATA[Rückführung]]></category>
		<category><![CDATA[Unternehmensinsolvenzen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Insolvenzverwalter können durch das Anfechtungsrecht einen Rückgewähranspruch auf Zahlungen eines Schuldners, die im Vorfeld einer Insolvenz erfolgten, geltend machen. Sie können entsprechend Geld von einem&#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de/insolvenzanfechtung-kein-rueckgewaehranspruch-im-eroeffneten-verfahren-wenn-die-rueckfuehrung-bereits-vorab-erfolgte/">&lt;strong&gt;Insolvenzanfechtung: Kein Rückgewähranspruch im eröffneten Verfahren, wenn die Rückführung bereits vorab erfolgte&lt;/strong&gt;</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de">Tiefenbacher Insolvenzverwaltung</a>.</p>
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							<p><em>Insolvenzverwalter können durch das Anfechtungsrecht einen Rückgewähranspruch auf Zahlungen eines Schuldners, die im Vorfeld einer Insolvenz erfolgten, geltend machen. Sie können entsprechend Geld von einem Gläubiger zurückfordern, da andernfalls eine Ungleichbehandlung der anderen Gläubiger zu befürchten ist. Doch erfolgt eine rechtmäßige Befriedigung dieses Anspruchs bereits vorab, erlischt er im eröffneten Verfahren. Dazu muss die vorweggenommene Befriedigung die objektive Vermögenslage wiederherstellen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) kürzlich entschied.</em></p><p><strong>Was ist eine Insolvenzanfechtung?</strong></p><p>Die Insolvenzanfechtung bietet einem Insolvenzverwalter ein Instrument, um Zahlungen, die ein Gläubiger von einem mittlerweile insolventen Unternehmen erhalten hat, zurückzufordern. Das juristische Instrument dient dazu, die Bevorzugung einzelner Gläubiger zu verhindern beziehungsweise rückgängig zu machen. Kurz bevor ein Insolvenzverfahren unvermeidlich wird, versuchen unter Druck stehende Schuldner oft, bestimmte Gläubiger vorrangig zu bezahlen. Dadurch schmälert sich die spätere Insolvenzmasse und somit die Mittel, mit denen die Gesamtheit der Gläubiger befriedigt werden kann. Um hier eine Benachteiligung zu verhindern, muss der Insolvenzverwalter bestimmte Zahlungen anfechten.</p><p><strong>Die Ausgangslage – Sachwalter fordert Steuerzahlungen zurück</strong></p><p>Im betrachteten Fall geht es um ein Unternehmen, das 2017 eine Insolvenz in Eigenverwaltung beantragt hatte. Das zuständige Insolvenzgericht gab dieser statt, ordnete die vorläufige Eigenverwaltung an und bestellte einen vorläufigen Sachwalter. Letzterer ist hier auch der Kläger.</p><p>Das kriselnde Unternehmen leistete im Antragsverfahren an das Land – unter dem Vorbehalt einer späteren Insolvenzanfechtung – acht Steuerzahlungen in Höhe von mehr als 700.000 Euro. Nach Eröffnung der Insolvenz wurde dann tatsächlich ein Anfechtungsanspruch erhoben. Darauf zahlte das Land weit über 500.000 Euro zurück – aber nicht die gesamte Summe. Es hatte nur einen Teilbetrag überwiesen, da bereits im Antragsverfahren eine Rückzahlung an das Schuldner-Unternehmen erfolgt war. Hiermit war ein Steuererstattungsanspruch erfüllt worden, der aus einer Überzahlung aus drei der angefochtenen Steuerzahlungen des Unternehmens resultierte. Das Land war der Auffassung, dass es mit dieser Rückzahlung bereits den entsprechenden Teil der Ansprüche des insolventen Unternehmens befriedigt hätte. Der Sachwalter sah dies nicht so und klagte auf gänzliche Rückerstattung der über 700.000 angefochtenen Euro.</p><p>Die erste Instanz, das Landgericht, hatte die Klage mangels objektiver Gläubigerbenachteiligung abgewiesen. Das Berufungsgericht hatte das Land jedoch antragsgemäß verurteilt. Zuletzt kam es zur Revision am Bundesgerichtshof. Hierbei wurde das Berufungsurteil aufgehoben und die Entscheidung des Landgerichts wiederhergestellt.</p><p> </p><p><strong>Wie hatte der Bundesgerichtshof argumentiert?</strong></p><p>Nach Auffassung des BGH scheitere der Rückgewähranspruch an einer fehlenden Gläubigerbenachteiligung gemäß § 129 InsO. In der Rückzahlung des Landes während der vorläufigen Insolvenz sei bereits eine vorweggenommene Befriedigung des Rückgewähranspruchs zu sehen. Die vorinsolvenzliche Rückführung des anfechtbaren Wertes könne den Anfechtungsanspruch, der in der Regel erst mit Eröffnung des Verfahrens entsteht, verhindern. In diesem Fall werde eine einmal eingetretene Gläubigerbenachteiligung rückgängig gemacht. Nimmt der Empfänger einer anfechtbaren Leistung deren Rückführung vorweg, soll er nicht doppelt zur Rückgewähr verpflichtet sein – auch wenn der Rückgewähranspruch erst mit Eröffnung des Verfahrens entsteht.</p><p>Entscheidend sei, diejenige Vermögenslage zu schaffen, die nach der Insolvenzanfechtung nach Verfahrenseröffnung geschaffen werden müsse. Ob der Anfechtungsgegner dabei von der Anfechtbarkeit wisse, sei nicht relevant. Mit der Befriedigung vorab dürfe allerdings keine sonstige, andere Forderung des Schuldners beglichen werden, die im eröffneten Verfahren einen eigenen Vermögenswert darstellt. Es darf sich also nicht um eine Forderung handeln, die neben dem Rückgewähranspruch durchgesetzt werden könnte.</p><p><strong>Die objektive Vermögenslage zählt</strong></p><p>Der BGH erklärte zudem, dass es unerheblich sei, dass der Leistungsempfänger mit der Rückgewähr eigentlich einen anderen Anspruch des Schuldners tilgen wollte, der auf dieselbe Leistung gerichtet war. Was zählt, sei die objektive Vermögenslage, die durch die Tilgung entsteht. Ein und dieselbe Leistung könne nur einmal zurückverlangt werden. Das gilt, wenn beide Ansprüche aus dem gleichen Lebenssachverhalt stammten und sich auf ein und dieselbe Leistung bezögen. Es bestehe hier materielle und rechtliche Deckungsgleichheit zwischen den Ansprüchen.</p><p>Im vorliegenden Fall ergab sich der erfüllte Erstattungsanspruch aus einer Überzahlung, die durch drei der angefochtenen acht Steuerzahlungen an das Land entstanden war. Der Rückgewähranspruch aus der Insolvenzordnung und der Erstattungsanspruch aus der Abgabenordnung seien hier deckungsgleich gewesen. Sie hätten im eröffneten Verfahren nicht gemeinsam durchgesetzt werden können. Dadurch war mit der Zahlung die Vermögenslage hergestellt worden, die nach der Insolvenzordnung im eröffneten Verfahren hergestellt werden muss.</p><p><strong>Nicht jede Vorab-Befriedigung ist auch eine Rückgewähr</strong></p><p>Die Entscheidung des BGH ist nachvollziehbar und praxisnah. Denn Anfechtungs- und Erstattungsanspruch resultierten aus ein und demselben Sachverhalt. Es gab keinen sonstigen rechtlichen Anspruch des Schuldners, der mit der vorweggenommenen Zahlung hätte erfüllt werden können. Die Insolvenzanfechtung soll die Insolvenzmasse stärken und die Bevorteilung eines Teils der Gläubiger und Benachteiligung eines anderen Teils verhindern. Ist diese Aufgabe objektiv erfüllt, sollte auch eine zusätzliche Rückforderung verhindert werden.</p><p>Anders liegt der Fall, wenn eine Rückzahlung auf eine anfechtbare Überweisung in bar erfolgt. Durch den deutlich schlechteren Gläubigerzugriff und die erhöhte Verschleierungsgefahr reicht sie nicht aus, um den Rückgewähranspruch zu befriedigen. Dies hatte ein weiteres Urteil des BGH aus dem Jahr 2019 gezeigt. Hier hatte eine Tochtergesellschaft eine anfechtbare Einlageverpflichtung gezahlt. Der erhaltene Betrag wurde ihr von der Mutter jedoch sofort wieder zugewandt, um eine eigene Verpflichtung gegenüber dem Tochterunternehmen zu befriedigen. Der Insolvenzverwalter sah darin keine vorweggenommene Befriedigung des Rückgewähranspruchs und keine Beseitigung der Gläubigerbenachteiligung. Der BGH gab ihm Recht und verpflichtete die Muttergesellschaft zur erneuten Zahlung des anfechtbaren Betrages nach der Insolvenzeröffnung.</p><p>Sie möchten mehr erfahren? Fragen Sie den Insolvenzexperten:</p><p><strong>Dr. Nils Freudenberg</strong></p><p>Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter</p><p>Tel.: +49 351 477 82 28</p><p>E-Mail: <a href="mailto:freudenberg@tiefenbacher.de">freudenberg@tiefenbacher.de</a></p>						</div>
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		<title>Nach Wegfall der Insolvenzantragspflicht aktuell nur geringer Anstieg der Unternehmensinsolvenzen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Ilka Stiegler]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 11 Jun 2021 10:51:18 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Insolvenz]]></category>
		<category><![CDATA[Insolvenzverwalter]]></category>
		<category><![CDATA[Unternehmensinsolvenzen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In seiner aktuellen Pressemitteilung bezieht sich der Berufsverband der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID) auf die vom Statistischen Bundesamt für den Monat Mai 2021 veröffentlichten Zahlen der&#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de/nach-wegfall-der-insolvenzantragspflicht-aktuell-nur-geringer-anstieg-der-unternehmensinsolvenzen/">Nach Wegfall der Insolvenzantragspflicht aktuell nur geringer Anstieg der Unternehmensinsolvenzen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de">Tiefenbacher Insolvenzverwaltung</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>In seiner <a href="https://www.vid.de/pressemitteilung/unternehmensinsolvenzen-im-mai-nur-geringer-anstieg-trotz-wegfall-der-insolvenzantragspflicht/">aktuellen Pressemitteilung</a> bezieht sich der Berufsverband der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID) auf die vom Statistischen Bundesamt für den Monat Mai 2021 veröffentlichten Zahlen der Unternehmensinsolvenzen. Demnach gibt es einen Anstieg von lediglich fünf Prozent bei den Unternehmensinsolvenzen gegenüber dem Vorjahresmonat.</p>



<p>Die nach Aufhebung der Aussetzung der Antragspflicht von vielen prognostizierte und befürchtete Insolvenzwelle bleibt also weiterhin aus.Die deutschen Unternehmen scheinen in vielen Fällen recht robust durch die Corona-Pandemie zu kommen. Dies könnte allerdings, so der VID, ein Trugschluss sein, denn die vorhandene Liquidität wird derzeit von Fiskus und Krankenkassen nicht eingefordert. <em>„Fiskus und Kassen haben sich schon sehr früh auf eine Praxis fortlaufender Stundungen verständigt, um die staatlichen Hilfsmaßnahmen nicht durch Zwangsvollstreckungen und Insolvenzanträge zu unterlaufen“</em>, erklärt Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des VID. Und weiter: <em>„Vor der Coronapandemie haben die Finanzbehörden und die Sozialversicherungsträger die meisten Fremdanträge gestellt. Darüber hinaus sind viele Eigenanträge Reaktionen auf drohende Fremdanträge. Wenn also über einen längeren Zeitraum Forderungen gestundet werden, dann fällt der wichtigste Anstoß für den Insolvenzantrag einfach weg“.</em></p>



<p>Der VID weist in seiner Pressemitteilung darauf hin, dass mit einer weiteren Rücknahme der pandemiebedingten Unterstützungen und Einschränkungen, Finanzbehörden und Sozialversicherungenschließlich ihre Stundungen aufheben und die aufgelaufenen Zahlungen einfordern sowie auch wieder vermehrt Insolvenzanträge stellen werden. <em>„Damit kommen wir der notwendigen volkwirtschaftlichen Normalität ein Stück näher“</em>, so der VID-Vorsitzende.</p>



<p>Diese Einschätzung teilen wir bei der Tiefenbacher Insolvenzverwaltung. Außerdem sehen wir, dass sich mit den bisherigen Hilfen und gesetzlichen Einschränkungen vor allem kleine und mittlere Unternehmen momentan manchmal in falscher Sicherheit wiegen. Mit deren Auslaufen haben sie leider oft weder die Gefahr der Insolvenzverschleppung und die damit einhergehende Haftungsgefahr, noch die Fremdantragsmöglichkeit auf dem Schirm.</p>



<p><em>Gerne unterstützen wir Sie bei allen rechtlichen Fragen rund um Sanierung, Restrukturierung und Insolvenz. Sprechen Sie unsere <a href="https://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de/team/insolvenzverwalter/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Experten</a> an.</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de/nach-wegfall-der-insolvenzantragspflicht-aktuell-nur-geringer-anstieg-der-unternehmensinsolvenzen/">Nach Wegfall der Insolvenzantragspflicht aktuell nur geringer Anstieg der Unternehmensinsolvenzen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de">Tiefenbacher Insolvenzverwaltung</a>.</p>
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		<title>Vortrag beim Verband der Pfälzischen Metall- und Elektroindustrie e.V.</title>
		<link>https://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de/vortrag-beim-verband-der-pfaelzischen-metall-und-elektroindustrie-e-v/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Ilka Stiegler]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 11 May 2021 08:10:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Veranstaltungen]]></category>
		<category><![CDATA[Insolvenz]]></category>
		<category><![CDATA[Insolvenzverwalter]]></category>
		<category><![CDATA[Zahlungsunfähigkeit]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Unser Partner Dr. Norman Häring, Fachanwalt für Insolvenzrecht, referiert am 8. Juni 2021, 09:30 bis 11:30 Uhr, beim Verband der Pfälzischen Metall- und Elektroindustrie e.V.&#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de/vortrag-beim-verband-der-pfaelzischen-metall-und-elektroindustrie-e-v/">Vortrag beim Verband der Pfälzischen Metall- und Elektroindustrie e.V.</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de">Tiefenbacher Insolvenzverwaltung</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Unser Partner Dr. Norman Häring, Fachanwalt für Insolvenzrecht, referiert am 8. Juni 2021, 09:30 bis 11:30 Uhr, beim Verband der Pfälzischen Metall- und Elektroindustrie e.V. in einem Online-Seminar zum Thema: &#8222;Zahlungsschwierigkeiten und drohende Insolvenz von Vertragspartnern &#8211; Wie Sie Ihr Unternehmen schützen können&#8220;.</p>



<p>Gerät ein Geschäftspartner in die Krise oder Insolvenz, besteht das Risiko, dass vertraglich vereinbarte Leistungen nicht mehr oder nicht mehr rechtzeitig erbracht werden und Zahlungen ausbleiben. Zudem kann bei einer eingetretenen Insolvenz des Geschäftspartners der Insolvenzverwalter im Wege der Insolvenzanfechtung unter bestimmten Voraussetzungen an Geschäftspartner geleistete Zahlungen zurückfordern. In seinem Vortrag zeigt Dr. Norman Häring neben den Risiken insbesondere auch Strategien und vorbeugende Maßnahmen auf.</p>



<p>Anmeldungen sind bis zum 31. Mai 2021 möglich. Weitere Informationen und die Anmeldemöglichkeit finden Sie <a href="https://www.pfalzmetall.de/pm/web.nsf/id/li_insolvenz.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">hier</a>.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de/vortrag-beim-verband-der-pfaelzischen-metall-und-elektroindustrie-e-v/">Vortrag beim Verband der Pfälzischen Metall- und Elektroindustrie e.V.</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de">Tiefenbacher Insolvenzverwaltung</a>.</p>
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