Insolvenz in Eigenverwaltung

selbstbestimmt und von Experten unterstützt

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„Insolvenz in Eigenverwaltung – selbstbestimmt und von Experten unterstützt
Die Insolvenz in Eigenverwaltung bietet Unternehmern die Möglichkeit, ihre Geschäfte auch im Zuge einer Unternehmenskrise selbst in der Hand zu behalten. Hier erfahren Sie, wie wir Geschäftsführung und Gläubigern in diesem Prozess mit unserer Expertise beistehen.“

Die Möglichkeit zur Insolvenz in Eigenverwaltung wurde als Alternative zum Regelverfahren geschaffen. Sie bietet Entscheidern die Möglichkeit, das operative Geschäft trotz Krise weiterzuführen. Es gibt also keinen Insolvenzverwalter, der die Leitung des Unternehmens übernimmt. Dadurch hat die Geschäftsführung die Gelegenheit, den Betrieb selbst wieder solide aufzustellen und wichtiges Vertrauen zurückzugewinnen. Wir unterstützen Unternehmer, damit sie in dieser komplexen Situation und angesichts der speziellen Materie des Insolvenzrechts stets Herr der Lage bleiben.

Ob Sachwalter oder Sanierungsgeschäftsführer: Experten sind mit an Bord

Damit die Voraussetzungen einer Insolvenz in Eigenverwaltung vorliegen, muss der entsprechende Antrag spätestens drei Wochen nach der Zahlungsunfähigkeit beim Gericht vorliegen. Das Gericht bestimmt in der Folge beispielsweise einen unserer Experten – zunächst vorläufig – zum Sachwalter. Dieser agiert als Bindeglied zwischen verschuldetem Unternehmen und Gläubigern. Das heißt: Der Sachwalter prüft fortwährend die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens, bringt die Beteiligten ins Gespräch und vertritt die Interessen der Gläubiger.

Unsere Experten begleiten Unternehmer aber auch als unabhängige Berater sowie Interims- oder Sanierungsgeschäftsführer. In diesen Funktionen unterstützen wir beispielsweise bei der Analyse von Krisenursachen, beim Erstellen eines Insolvenzplans oder bei Investorengesprächen. Gut zu wissen: Von vielen Gerichten und Gläubigern wird die Insolvenz in Eigenverwaltung meist nur zugelassen, wenn ein erfahrener Insolvenzberater das Unternehmen begleitet.

Merkmale einer Insolvenz in Eigenverwaltung

Die Insolvenz in Eigenverwaltung an praktischen Beispielen

Wie kann eine Insolvenz in Eigenverwaltung aussehen?
Erfahren Sie mehr über einige unserer Fälle:

02/2019 – Steakhouse:

02/2018 – Meinen Fleisch:

02/2018 – Papierfabrik Heinsberg:

02/2017 – Manschnower Tiefkühlwerk:

Haben Sie Fragen zu unserer Arbeit in der Insolvenzverwaltung? Melden Sie sich gern bei uns.

Gläubiger-Informations­system

Hier können Sie ausgewählte Insolvenzverfahren online einsehen.

Beantragt ein Unternehmer mindestens zwei Monate vor einer voraussichtlich drohenden Zahlungsunfähigkeit das sogenannte Schutzschirmverfahren, erleichtern ihm eine Reihe von Faktoren die Sanierung. So ist sein Unternehmen bei dieser Art der Insolvenz in Eigenverwaltung drei Monate lang vor den Vollstreckungsmaßnahmen der Gläubiger geschützt. Zudem ergibt sich ein Sonderkündigungsrecht für Verträge, die nicht mehr rentabel sind.

Ein Vorteil des Schutzschirms ist eine bessere Planbarkeit von Sanierungsmaßnahmen. Hinzu kommt, dass die Kontrolle über das Unternehmen während des gesamten Verfahrens bei der Geschäftsführung bleibt. Sie hat außerdem ein Mitspracherecht bei der Personalie des vorläufigen Sachwalters. Schließlich wird die Eigenverwaltung zunächst im Internet nicht veröffentlicht.

Fristen und Pflichten im Schutzschirmverfahren beachten

Alle Erleichterungen durch das Schutzschirmverfahren gehen mit einer ganzen Reihe Verpflichtungen einher. So wird der Schutzschirm nur gewährt, wenn es nicht bereits zur Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens gekommen ist. Dies muss durch die Bescheinigung eines insolvenzerfahrenen Rechtsanwalts, Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers nachgewiesen werden. Außerdem muss binnen einer Frist von drei Monaten ein Insolvenzplan erstellt werden.

Als Interimsmanager oder Sanierungsgeschäftsführer unterstützen unsere Experten Unternehmen während des Verfahrens bei der Planerstellung: Wir ermitteln Krisenursachen und entwickeln geeignete Gegenmaßnahmen. Zudem begleiten wir die Geschäftsführung in der Abstimmung des erarbeiteten Papiers mit Gläubigern und dem Insolvenzgericht.

Einige Möglichkeiten, die ein Schutzschirmverfahren bietet

Sie haben Fragen zum Schutzschirmverfahren?

Ob in der Insolvenz in Eigenverwaltung oder dem Schutzschirmverfahren – stets gilt es, einen betrieblichen Kurswechsel herbeizuführen und Vertrauen wiederherzustellen. Dazu braucht es einen moderierenden Partner, der die einzelnen Interessengruppen an einen Tisch bringt. 

Als Sachwalter vertreten wir die Bedürfnisse der Gläubiger und unterstützen zugleich die Geschäftsführung. Die Gläubiger möchten einen möglichst hohen Teil ihrer Forderungen bekommen – es wird hier auch von einer Quote gesprochen –, der Unternehmer möchte sich neu aufstellen. Als unabhängige Vermittler stellen wir hier die Verbindung zwischen den Parteien her und unterstützen konstruktive, gemeinsame Lösungen. Unsere Sachwalter prüfen zudem permanent die Wirtschaftlichkeit des Geschäftsbetriebs und unterstützen Unternehmer beim Einhalten insolvenzrechtlicher Vorschriften. Selbstverständlich stehen wir auch bereit, sollten sich Fragen zur Sanierung, der Erstellung des Insolvenzplans oder aus einem Investorenprozess heraus ergeben.

Was einen Sachwalter auszeichnet

Sie möchten mehr über unsere Aufgaben in der Insolvenz in Eigenverwaltung, im Schutzschirmverfahren oder als Sachwalter erfahren? Melden Sie sich gern noch heute bei uns.

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