Zeitenwende der Vorsatzanfechtung: unser Experte als Speaker bei „Insolvenzrecht im Advent“
Seit dem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs vom 6. Mai 2021 hat die Debatte um die Vorsatzanfechtung deutlich an Fahrt aufgenommen: Der BGH hatte damals die Anforderungen deutlich verschärft. Seither reicht allein das Wissen um bereits bestehende oder drohende Zahlungsunfähigkeit nicht mehr aus, um beim Schuldner vom Vorsatz der Gläubigerbenachteiligung auszugehen. Etwa zwanzig Folgeentscheidungen haben seither gezeigt, dass die Neuausrichtung des Vorsatzanfechtungsrechts in der Rechtspraxis angekommen ist.
Veranstaltung verspricht Klarheit
Aber lässt sich dabei gleich von einer Zeitenwende sprechen? Und vielleicht noch wichtiger: welche praktischen Konsequenzen hat die Gesetzeslage für Insolvenzverwalter, Schuldner, Gläubigervertreter und Berater? Eine passende Gelegenheit dies zu diskutieren, bietet die kostenlose Veranstaltung „Insolvenzrecht im Advent“ des Ernst-Jaeger-Instituts für Unternehmenssanierung und Insolvenzrecht, am 4. Dezember 2025 in der Albertina, Universitätsbibliothek Leipzig.
Was erwartet die Teilnehmenden?
Ab 18 Uhr werden auf der Grundlage der jüngsten Rechtsprechung Handlungsempfehlungen zur Vorbereitung, Ermittlung und Geltendmachung von Anfechtungsansprüchen nach § 133 InsO vorgestellt und diskutiert. Unter der Moderation von Prof. Dr. Christian Berger beleuchten zwei Experten das Thema aus unterschiedlichen Blickwinkeln. Wir freuen uns sehr, dass neben VorsRiOLG a. D. Dr. Dietmar Onusseit, Of Counsel, von Pöhlmann Früchtl Oppermann, auch unser Kollege und Partner, Rechtsanwalt Dr. Nils Freudenberg an der Diskussion teilnimmt.
Im Rahmen der Veranstaltung gibt es natürlich auch genug Gelegenheit für fachlichen Austausch, Rückfragen, Diskussion und Begegnung, ganz im Sinne einer lebendigen Insolvenzpraxis.
Nutzen Sie die Gelegenheit gern für ein persönliches Gespräch mit unserem Experten!

