Handelsverband schlägt Alarm: Stirbt der Handel, stirbt die Stadt

Handel: Sanieren in der Krise – Tiefenbacher

Der Handel durchlebt aktuell herausfordernde Zeiten. Der Anstieg von Insolvenzen und Geschäftsschließungen wird gerade in Innenstädten deutlich. Aber auch in schwierigen Zeiten eröffnen sich Chancen für eine Neuausrichtung. In diesem Blogbeitrag werfen wir einen Blick auf die aktuellen Herausforderungen und präsentieren mögliche Wege zur Sanierung.

Wachsende Unternehmensinsolvenzen im Handel

Die Dauerkrise geht vielen Unternehmen an die Substanz. Auch der Handel bekommt die Herausforderungen zu spüren: Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen stieg laut der Wirtschaftsauskunft Creditreform im ersten Halbjahr 2023 um 18,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Der Handelsverband Sachsen geht davon aus, dass von 2019 bis 2022 über 40.000 Einzelhandelsstandorte in ganz Deutschland verloren gegangen sind und prognostiziert für 2023 den Verlust weiterer 9.000 Geschäfte. Gründe dafür sind nach einer aktuellen Umfrage des Handelsverbands Deutschland (HDE) unter anderem die Kaufzurückhaltung, die hohen Energiekosten, der Fachkräftemangel und der Attraktivitätsverlust der Innenstädte.

Investitionsrückgang trotz Bedarf

Fast 40 Prozent der befragten Unternehmen erwarten im zweiten Halbjahr 2023 eine Verschlechterung des Umsatzes. Die Einbußen haben weitreichende Folgen: Sie verhindern zukunftsweisende Investitionen. Laut HDE plant knapp ein Drittel der Handelsunternehmen, keine Investitionen im Jahr 2023 zu tätigen. Damit bleiben wichtige Anpassung aus – etwa in der Geschäftsausstattung, beim Klimaschutz oder der Qualifizierung der Mitarbeitenden.

Ohne Handel keine Stadt

Die Aufrechterhaltung des Handels ist wichtig für die Wirtschaft: Er generiert Wertschöpfung, trägt zu Wachstum und Wettbewerb bei und schafft Arbeitsplätze – auch in der Krise ist der Einzelhandel einer der größten Arbeitgeber Deutschlands. Zudem hat der Sektor eine grundlegende Versorgungsfunktion für die Gesellschaft und spielt eine entscheidende Rolle bei der Gestaltung von Innenstädten. Der Handel schafft belebte Orte für Einkauf, Freizeit und soziale Interaktion. Um das auch in volatilen Zeiten und trotz Krisen zu ermöglichen, müssen KMU rechtzeitig aktiv werden.

Krise als Chance wahrnehmen

Wichtig ist es, eine Krise – und damit auch eine Insolvenz – als Chance zur Sanierung zu sehen. Besonders wenn schnell und wirksam auf Probleme reagiert wird, lassen sich schwere Schäden am Betrieb verhindern. Erkennt ein Unternehmen etwa dauerhaft hohe Schulden und Liquiditätsengpässe, sollte direkt mit der Analyse der Krisenursachen und der Identifizierung von Sanierungsmöglichkeiten begonnen werden.

Außergerichtlich: Besteht noch genügend Liquidität, kann eine außergerichtliche Sanierung etwa nach StaRUG zielführend sein. Der Betrieb erarbeitet dafür ein umfassendes Restrukturierungskonzept, das Maßnahmen, beispielsweise zur Kostensenkung, Umsatzsteigerung und Schuldenreduzierung enthält. Um den Zeitpunkt der drohenden Insolvenz genauer einzuschätzen, sollte zudem eine Liquiditätsprognose erstellt werden. Im nächsten Schritt können Verhandlungen mit den Gläubigern stattfinden, um die Sanierungsmaßnahmen abzusegnen.

Schutzschirmverfahren: Droht eine Insolvenz, kann das Unternehmen ein Schutzschirmverfahren beantragen, eine Variante der vorläufigen Eigenverwaltung. Der Schuldner unterliegt hier dem Schutz der Insolvenzordnung, kann den Sachwalter selbst vorschlagen und muss innerhalb von drei Monaten einen Sanierungsplan erarbeiten. Die Geschäftsführung bleibt handlungsbefugt. Im eröffneten Verfahren und unter Aufsicht des Sachwalters kann anschließend mit der Umsetzung der Maßnahmen begonnen werden.

Insolvenzplanverfahren: Wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet, liegt in der Entwicklung eines Insolvenzplans ein zentraler Sanierungsansatz. Dieser fasst Maßnahmen zusammen, wie die Gläubiger bestmöglich befriedigt und das Unternehmen entschuldet werden kann. Der erarbeitete Plan muss beim Abstimmungs- und Erörterungstermin von den Gläubigern mehrheitlich angenommen werden. Eine Planlösung ist sowohl in der Eigenverwaltung als auch im Regelverfahren möglich.

Übertragende Sanierung: Ist ein Insolvenzplan ungeeignet, kann alternativ eine übertragende Sanierung umgesetzt werden. In diesem Fall werden einzelne Vermögensgegenstände oder das gesamte insolvente Unternehmen verkauft. Dadurch werden ein Neustart oder eine Neuaufstellung ermöglicht. Die Gläubiger werden aus dem Kaufpreis befriedigt.

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