Sanieren, bevor es zu spät ist: wie das StaRUG still und effektiv Unternehmen rettet

Mit StaRUG sanieren

Die Bewältigung all der Krisen der vergangenen Jahre war nicht für jedes Unternehmen von Erfolg gekrönt. Die Insolvenzzahlen erreichten in letzter Zeit immer wieder neue Höchststände. Häufig werden Rettungsmaßnahmen zu spät eingeleitet. Dabei gibt es das StaRUG, das „Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen“. Es bietet einen außergerichtlichen Hebel, um Betriebe frühzeitig und wirksam vor der Insolvenz zu schützen.

Wie die aktuelle Datenlage von Creditreform aufzeigt, wurden im Jahr 2024 in Deutschland 22.400 Unternehmensinsolvenzen angemeldet – ein Höchstwert seit 2015. Dabei muss es häufig gar nicht bis zum Äußersten kommen: Mit dem StaRUG können sich Unternehmen neu aufstellen, bevor der Insolvenzfall überhaupt eintritt. Neben Frühzeitigkeit liegt der Fokus auf einer unauffälligen Sanierung, ohne die Herausforderung, die Krise öffentlich kommunizieren zu müssen.

Kern des StaRUG ist die Möglichkeit, einen außergerichtlichen Restrukturierungsplan mit den Gläubigern aufzustellen. Unternehmen erhalten somit Planungssicherheit und können eine geordnete Restrukturierung der Verbindlichkeiten angehen. Das operative Geschäft wird gleichzeitig wie gewohnt fortgesetzt.

Stille Restrukturierung – ein entscheidender Vorteil für Unternehmen

Eine der größten Herausforderungen bei Unternehmenskrisen ist der Reputationsverlust, der durch öffentliche Insolvenzverfahren oder Umschuldungen entstehen kann. Kunden, Lieferanten, Mitarbeiter oder Geschäftspartner verlieren in diesem Kontext häufig das Vertrauen – mit teils dramatischen Folgen für den laufenden Betrieb.

Das StaRUG ermöglicht eine stille Sanierung, das heißt:

  • Die Restrukturierung erfolgt weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
  • Es gibt keine Insolvenzbekanntmachungen oder Berichte in öffentlichen Registern.
  • Die Geschäftspartner werden nur so weit informiert, wie sie vom Verfahren tangiert werden und es für die Fortführung der Geschäftsbeziehungen notwendig ist.

Diese Diskretion sichert die Reputation des Unternehmens und gibt ihm die nötige Ruhe, um die Restrukturierung systematisch und fokussiert umzusetzen.

Effektive Neuaufstellung – zielgerichtete und verbindliche Maßnahmen

Doch „still“ allein reicht nicht aus. Die Sanierung muss auch effektiv sein, also eine spürbare und nachhaltige Verbesserung der wirtschaftlichen Lage erzielen. Das StaRUG bringt dafür mehrere entscheidende Mechanismen mit:

  • Frühzeitigkeit: Das Gesetz setzt in der Phase der lediglich „drohenden Zahlungsunfähigkeit“ an. Diese frühe Intervention eröffnet den Spielraum für wirksame Maßnahmen.
  • Bindende Restrukturierungsvereinbarungen: Unternehmen können mit ihren Gläubigern verbindliche Vereinbarungen schließen, um beispielsweise Schulden zu reduzieren, Zahlungen zu stunden oder Laufzeiten von Forderungen zu verlängern.
  • Mehrheitserfordernisse mit Durchsetzungskraft: Auch wenn einzelne Gläubiger nicht zustimmen, kann eine qualifizierte Mehrheit die Restrukturierung durchsetzen.
  • Gerichtlicher Schutz bei Bedarf: Verfahren unter StaRUG müssen zwar nicht unter der Führung eines Gerichts ablaufen, doch in bestimmten Situationen kann die Instanz einbezogen werden, um für Rechtssicherheit zu sorgen; etwa, wenn der Restrukturierungsplan gegen den Willen einzelner Gläubiger durchgesetzt werden soll, sich ein Unternehmen vor Vollstreckungsmaßnahmen schützen will oder wenn eine Sanierungsmoderation in den Gläubigerverhandlungen erforderlich ist.
  • Kontrolle und Steuerung durch das Management: Im Gegensatz zu einem Regelinsolvenzverfahren bleibt die Geschäftsleitung handlungsbefugt und kann den Prozess sowie den Betrieb aktiv gestalten.

Diese Faktoren machen das StaRUG zu einem Instrument, um Unternehmen gezielt und frühzeitig aus der Krise zu führen.

Für welche Unternehmen ist das StaRUG besonders geeignet?

Das StaRUG richtet sich vor allem an Unternehmen, die:

  • sich in einer frühen Krisenphase befinden,
  • noch zahlungsfähig sind,
  • aber eine Neuaufstellung benötigen, um eine Insolvenz abzuwenden.

Das Gesetz lohnt sich für den Mittelstand, für Familienunternehmen und auch für größere Betriebe, die einen möglichen Reputationsverlust und die Belastungen eines Insolvenzverfahrens vermeiden wollen. Es muss jedoch auch erwähnt werden, dass das Verfahren einiges an Know-how und Zeit neben dem regulären Geschäftsbetrieb erfordert. Daher ist hier die Beratung und Begleitung durch Sanierungsexperten häufig unumgänglich.

Wenden Sie sich mit individuellen Fragen zum Thema jederzeit gern an unsere Experten.

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